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Wenn das Fahrzeug an Stelle eines vorgeschriebenen Fahrtenschreibers mit einem Kontrollgerät des Anhangs I (analog) oder des Anhangs IB (digital) der VO (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist, gelten gemäß § 57a Abs. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachfolgende Voraussetzungen: 1.) Ja, es muss eine Tachoscheibe/Schaublatt eingelegt werden. 2.) Die Schaublätter sind vor Antritt ...
Stand: 23.05.2015
Dialog: 23912
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
). Wird das von Ihnen beschriebene Fahrzeug (Motorwagen) mit einem Anhänger betrieben, in Ihrem Fall mit einem Wohnanhänger, so liegt die zHM des Gespanns über der o. g. Gewichtsgrenze von 7,5 t. Ob mit dem Anhänger (hier: Wohnwagen) Güter transportiert werden können ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Dies ergibt sich aus der in der Verordnung genannten Definition für einen Anhänger (vgl. Art. 4 lit. b VO (EG ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
und die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger nachfolgend genannte Grenzen erreicht oder überschreitet:Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
in Betrieben und Unternehmen" kann in bestimmten Fällen bei Weigerung des Verantwortlichen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine Geldbuße auferlegt werden.Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die Unterweisungen sind regelmäßig (jährlich) zu wiederholen und zu dokumentieren.Aus verschiedenen Urteilen ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
: Die Prüfung von Kettenzügen hat nach der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV zu erfolgen. ...
Stand: 08.03.2025
Dialog: 14545
Die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" befasst sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. Hier finden Sie die Schutzmaßnahmen für das Befahren von Behältern. Anhang 1 enthält einen Mustererlaubnisschein. ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 4541
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen." In dem Fall ist dann bei einem Kontrollgerät nach Anhang 1 - analoges Kontrollgerät - (Tachoscheiben) wie folgt zu schalten:Nach Ankunft im Wartebereich auf Ruhezeit (Kennzeichen Bett ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
(EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die nachfolgenden Ausdrucke wie folgt: a) „Beförderung im Straßenverkehr" jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs; b) „Fahrzeug" ein Kraftfahrzeug, eine Zugmaschine, einen Anhänger oder Sattelanhänger oder eine Kombination dieser Fahrzeuge gemäß ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Ausnahmen können aber nicht über den Rahmen der Verordnung hinausgehen.Zu den einzelnen Fragen:1. Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Kontrollgeräte? Die Kontrollgeräte müssen den Anhängen I (analog) oder Ib (digital) der VO(EWG) 3821/85 entsprechen. Die Hersteller von Kontrollgeräten müssen sich strikt an die Vorgaben dieser Anhänge halten. Dieses wird von den zuständigen Stellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
"Instandhaltung". Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"2.1 InstandhaltungInstandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung (§ 2 Absatz 7 BetrSichV)."Bei der Instandhaltung dürfen also unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
bestimmt. Somit unterliegen Werkstattwagen nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird. Dies gilt auch für Werkstattwagen, die mit einer Anhängerkupplung ausgestattet sind, aber keinen Anhänger ziehen. ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279