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Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
des Fahrpersonals dürfen als Arbeitnehmer nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden, auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen für diese Fahrstrecken oder Gütermengen. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen." ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten und für einen Ers ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Nein, dies ist nicht möglich.In § 5 "Ruhezeit" Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
als abhängige Beschäftigung noch als selbständige Tätigkeit anzusehen, da keine Beschäftigung gegen Entgelt in einem Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und auch kein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt wird.Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt immer nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine vertraglich geschuldete Tätigkeit erbringt. Das Arbeitszeitgesetz findet somit ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 4552
Die Frage ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Regelungen zur Ruhezeit relevant. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen in Verkehrsbetrieben abweichend von § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Daneben gilt in Verkehrsbetrieben eine verkürzte ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz nic ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Nachdem Sie jetzt die Gefährdung kennen, versuchen Sie in den Dialog mit den Beschäftigten/Führungskräften zu kommen, um zu erfragen, ob sie eigene Vorschläge, Ideen, Ansätze haben, die die Problematik mindern und wirtschaftlich sowie organisatorisch im Unternehmen umsetzbar sind.Mangelnde Abwechslung ist eines der am meisten belastenden Merkmale einer Arbeitstätigkeit. Lassen Sie den Schritt der ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 43710
"Instandhaltung". Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"2.1 InstandhaltungInstandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung (§ 2 Absatz 7 BetrSichV)."Bei der Instandhaltung dürfen also unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
gegeben. Bei Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitsstelle auf, um jederzeit die Arbeit wieder aufnehmen zu können. D.h., werden Ärzte und Krankenhauspersonal, während der Rufbereitschaft in Anspruch genommen, so kann ein Tagdienst, der im unmittelbaren Anschluss an die Ruhezeit geplant ist, aufgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme während der Ruhezeit nicht mehr ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
geregelt werden kann oder soll, reicht es aus, bei Beginn der Tätigkeit einen zeitlichen Rahmen festzulegen, in dem die Pause gewährt wird (sogenannter Pausenkorridor). Pausen sollen Zeit zur Erholung und zum Essen bieten (§ 4 ArbZG). Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
zu vernichten, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes, § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der Abgabenordnung, § 28f Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 17 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes, § 19 Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 17c Absatz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes benötigt ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 5772
Aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sich ergebende Unterweisungs- oder Fortbildungspflichten jeglicher Art sind keine freiwilligen Fortbildungsmaßnahmen, sondern Grundpflichten des Arbeitgebers im Sinne des § 3 Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Kosten für Maßnahmen dafür darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Dazu zählen z.B. auch Kosten ...
Stand: 24.05.2023
Dialog: 4519
der Bundesländer werden vom LASI angeboten.Hinweis:Nach § 17 Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
Gemäß § 8 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss sich ein Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen in Bezug auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren erhalten. Das heißt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermitteln, welche Gefährdungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089