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Bin ich als Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Tätigkeiten abwechslungsreich zu gestalten, um die psychische Gesundheit meiner Beschäftigten aufrecht zu erhalten?

KomNet Dialog 43710

Stand: 17.09.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Soziale und psychische Belastungen

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Frage:

Ich habe als Unternehmer mittels der „Prüfliste Psychische Belastung“ der Unfallversicherung Bund und Bahn die psychische Belastung meiner Beschäftigten ermittelt. Innerhalb einer Abteilung haben mehr als 60 % der Beschäftigten angegeben, dass sie ihre Tätigkeit nicht als abwechslungsreich empfinden. Nun muss ich offenbar Schutzmaßnahmen treffen, kann aber die Art der Tätigkeit aufgrund diverser betrieblichen Abläufe nicht verändern. Was soll ich nun tun? Bin ich als Arbeitgeber wirklich dazu verpflichtet, alle Tätigkeiten abwechslungsreich zu gestalten, um die psychische Gesundheit meiner Mitarbeiter aufrecht zu erhalten?

Antwort:

Nachdem Sie jetzt die Gefährdung kennen, versuchen Sie in den Dialog mit den Beschäftigten/Führungskräften zu kommen, um zu erfragen, ob sie eigene Vorschläge, Ideen, Ansätze haben, die die Problematik mindern und wirtschaftlich sowie organisatorisch im Unternehmen umsetzbar sind.

Mangelnde Abwechslung ist eines der am meisten belastenden Merkmale einer Arbeitstätigkeit. Lassen Sie den Schritt der Ableitung von Maßnahmen aus, bestehen mögliche gesundheitliche Gefährdungen weiter und können auf Dauer auch Folgen für die Arbeitsmotivation, das Betriebsklima, den Krankenstand oder gar die Fluktuation haben.

Wir raten grundsätzlich dazu, Maßnahmen nicht vorzugeben, sondern gemeinsam mit den Beschäftigten und Führungskräften zu entwickeln. Dies führt zu einer höheren Akzeptanz und Motivation.

Eine Möglichkeit wäre, diese Gefährdung mit betroffenen und interessierten Beschäftigten zu besprechen und gemeinsam mögliche Maßnahmen zu erarbeiten. Dazu gibt es beispielsweise das Format „Ideen-Treff“ der DGUV.

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/804/so-geht-s-mit-ideen-treffen-fuer-wirtschaft-verwaltung-und-handwerk

Es gibt Unternehmen, die Monotonie mindern konnten, indem die Beschäftigten ihre Arbeiten systematisch abwechseln (sogenannte Job-Rotationen). Je nach Tätigkeit geht das z. B. einmal stündlich oder nach ein paar Tagen. Ob das überhaupt möglich ist und wie das im Einzelfall ausgestaltet werden kann, kommt natürlich auf die konkreten Tätigkeiten an.


Vielleicht ist auch aufschlussreich, dass 40% die Gefährdung nicht benannt haben. Haben diese abwechslungsreichere Tätigkeiten innerhalb der gleichen Abteilung? Das könnte ebenfalls ein Ansatzpunkt sein.


Hinweis:

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung schließt neben der Ermittlung der Gefährdungen (Welchen Belastungen seid ihr ausgesetzt?) immer ein, dass diese beurteilt werden (wie belastend sind diese Faktoren?) und dass Maßnahmen gefunden werden (was kann man in eurer Tätigkeit dagegen tun?) und dass diese hinterher auf ihre Wirksamkeit überprüft werden (haben die Maßnahmen die Belastung der Gefährdung gemindert?). Außerdem ist vorgesehen, dass dieser Prozess immer dann wiederholt wird, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändert haben. All diese Aspekte sind Teil der Dokumentation, die erforderlich ist.


Damit haben Sie mit der Erfassung den ersten, sehr wichtigen Schritt gemacht, der aber alleine nicht genügt.