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des EU-Kartenführerscheins mit einer der folgenden Fahrerlaubnisklassen sein (vgl. Muster 1 Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung): B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn der Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins gestellt ist und der antragbearbeitenden Stelle die Führerscheinnummer bekannt ist. Die Fahrerkarte darf jedoch nicht vor der Ausgabe des EU ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 16338
Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeuge mit senkrechtem Hubmast: Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 4816
auf Daten, die dem Prüfen, Kalibrieren und Aktivieren von Fahrtenschreibern und/oder dem Herunterladen dieser unternehmensbezogenen Daten dienen. Der Artikel 23 der EU-Verordnung 165/2014 kommt zur Anwendung, wenn Unregelmäßigkeiten in der Funktionsweise der Fahrtenschreiber behoben werden (z.B. eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich war) und ein Nachprüfbericht durch die zugelassene Werkstatt ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
hier evtl. die EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr Anwendung finden. In diesem Fall wären die besonderen Lenk- und Ruhezeiten nach der »Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Rates vom 15.03.2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen."Hinweis:Die DGUV schreibt zu den DGUV ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44078
Nein, nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14035
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006 sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
III Artikel 11 Anhang zum AETRDie Bescheinigung ist dem Fahrer vom Unternehmer vor Fahrtantritt auszustellen. Die Bescheinigung muss eine Begründung enthalten, warum der Fahrer keine Aufzeichnungen vorlegen kann. Darüber hinaus unterliegt die Bescheinigung nach § 20 FPersV in Deutschland keinen Formerfordernissen. In Deutschland können daher in einem Dokument auch mehrere Tage und unterschiedliche ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
ist entsprechend zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der Fahrer seine Zeiten (bspw. Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, usw. ...) ordnungsgemäß mittels Fahrtenschreiber dokumentiert!Hinweis:Die Regelung des § 21a ArbZG gilt nur für Beschäftigte, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Nachbuchen über mehrere Tage aus den vorgenannten technischen Gründen nicht möglich ist darf im grenzüberschreitenden Verkehr nur die Bescheinigung gemäß Beschluss der Kommission vom 14.Dez.2009 (2009/959/EU) verwendet werden, im nationalen Verkehr ist eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonal-Verordnung - FPersV - erforderlich. Handschriftliche Notizen oder Vermerke auf Ausdrucken etc ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
, ISBN 3-8005-3055-4 ).Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause, sondern als Arbeitszeit zählt.Zu beachten ist, dass Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche für die Beschäftigten leicht erreichbar sein müssen (Ziffer 4.2 des Anhangs ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
ausgestellt werden, in der die Gründe dafür bestätigt werden. Abs.4) Das Formblatt zur Bescheinigung sollte nur verwendet werden, wenn aus objektiven technischen Gründen anhand der Fahrtenschreiberaufzeichnungen nicht belegt werden kann, das die Bestimmungen der Verordnung EG VO Nr. 561/2006 eingehalten wurden. Aus dem o. g. Wortlaut geht hervor, dass Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers einschließlich ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
bei einem Autokran). In Ihrem Fall ist die Betonpumpe für den Einbau des Ortbeton je nach Baustellensituation zwingend notwendig und daher in der Ausnahme. Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen keine Anhänger zum Zwecke der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen. (§ 32a Satz 4 ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
. g. Randbedingungen nicht gewährleistet, liegt keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Arbeitgeber muss daher in Ihrem Fall gewährleisten, dass Sie Ihre Pause ungestört von Kunden, Publikumsverkehr oder sonstigen Störungen wahrnehmen können.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ist unter der Nummer 4.2 Absatz 1 nachzulesen, dass bei mehr als zehn Beschäftigten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414