Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Vorgabe ist höher zu bewerten: Eine ASR oder eine DGUV Information?

KomNet Dialog 44078

Stand: 27.02.2025

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Sonstige Fragen (8.5.2)

Favorit

Frage:

Welche Vorgabe ist höher zu bewerten: Eine ASR oder eine DGUV Information?

Antwort:

Die Vorgaben aus dem staatlichen Recht - in diesem Fall die ASR - sind höherwertig zu bewerten.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in § 3a Absatz 1 zu der Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Folgendes nachzulesen:

"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen."


Hinweis:

Die DGUV schreibt zu den DGUV Informationen Folgendes:

"Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus."