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Die verbindlichen Regelungen sind aktuell in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten. Strahlenexponierte Personen definiert § 54 StrlSchV. Unterschieden wird, vereinfacht ausgedrückt, in 2 Kategorien.A Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv führen kann.B Personen, die einer beruflichen ...
Stand: 23.09.2017
Dialog: 30356
Aussagekräftige Studien an Erwachsenen zeigen, dass das Lungenkrebsrisiko durch Radon umso größer ist, je höher die Radonkonzentration in den Wohn- und Aufenthaltsräumen ist und je länger man sich in diesen Räumen aufhält. Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die Radonexposition in Wohn- und Aufenthaltsräumen das Lungenkrebsrisiko für Kinder stärker erhöht ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43378
Gemäß § 206 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist keine Genehmigung für den Umgang (Verwendung, Lagerung und Beseitigung) von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder auf Grund des § 117 Abs. 6 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung genehmigungsfrei hergestellt wurden, notwendig. Somit ist der Umgang mit Glühstrümpfen ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18030
Der gesetzlich festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft für die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen ist zunächst personenunabhängig und gilt damit auch für Schwangere. Wird der Referenzwert eingehalten, besteht kein nachweisbares Risiko für das ungeborene Kind. Für Schwangere gibt es daher keine speziellen Maßnahmen zum Schutz vor Radon. ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43379
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
für die Augenlinse den Wert von 15 mSv im Kalenderjahr nicht übersteigt.In Abschnitt 2 der Strahlenschutzverordnung werden die besonderen Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen und in Abschnitt 3 derselben Verordnung ist die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen geregelt (§ 71 – 81 StrlSchV). Unter anderem ist zur Kontrolle und ärztlichen Überwachung in § 71 Abs. 1 StrlSchV ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 43301
Nein. Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 736
aus (beruflich, nicht freiwillig), somit ist für den Zutritt des Betreuungspersonal in die jeweiligen Strahlenschutzbereiche eine Ausnahmegenehmigung gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde notwendig. Mit dieser Ausnahmegenehmigung gelten dann auch die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen gem. § 78 Abs. 1 und 2 StrlSchG. ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 19887
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
Die Reinigungswirkung von Ultraschallbädern beruht hauptsächlich auf dem Kavitationseffekt: Die Schallwellen erzeugen an allen Grenzflächen Vakuumblasen, die sofort zusammenbrechen. Da Wasser inkompressibel ist, steigen die Drücke beim Aufeinandertreffen der Wasserfronten extrem an. Schmutz und andere Anhaftungen werden mechanisch gelöst. Die Wirkung von chemischen Lösemitteln und Säuren wird durc ...
Stand: 16.09.2021
Dialog: 3254
, unterliegt der Umgang der Überwachung des Strahlenschutzrechts. Hierbei ist beim Umgang mit mehreren radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze wichtig, dass der Umgang nur dann genehmigungsfrei ist, wenn das Ergebnis der Summenformel (siehe Anlage 4 Tabelle 1) kleiner ist als der Wert 1 oder ausreichend sichergestellt ist, dass die radioaktiven Stoffe nicht zusammenwirken können.zu 2.: Gibt ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
und der Strahlenschutzbeauftragte, eine fachkundige Person, die den tatsächlichen Umgang mit den radioaktiven Stoffen vor Ort beaufsichtigen. Der Strahlenschutzverantwortliche kann jedoch auch selbst fachkundig sein, dann entfällt gegebenenfalls der Strahlenschutzbeauftragte; der Ansprechpartner der Personalvertretung ist dann nur der Verantwortliche selbst. Sowohl die Bestellung als auch das Ausscheiden ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 1833
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass beruflich exponierte Personen zur Kontrolle und ärztlichen Überwachung vor Aufnahme der Tätigkeit einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden (§ 71 Strahlenschutzverordnung): Beruflich exponierte Personen derKategorie A, ….effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert...., (siehe Absatz 1 Punkt 1.)undKategorie B, ….effektive Dosis ...
Stand: 09.09.2019
Dialog: 42837
Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet ...
Stand: 01.06.2015
Dialog: 23971
Nein, die Umgangsgenehmigung hat für Drittfirmen keine Gültigkeit! Sie gilt nur für die natürliche oder juristische Person, die im zugehörigen Genehmigungsbescheid als Strahlenschutzverantwortliche aufgeführt ist. Des Weiteren gilt sie auch nur für die Umgangsorte und radioaktiven Stoffe, die im jeweiligen Genehmigungsbescheid explizit genannt werden.Würde eine andere Firma, hier Drittfirma, Tätig ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 5175
1. Ist das Arbeiten unterhalb der Freigrenze anzeigepflichtig, auch wenn es nicht genehmigungspflichtig ist? Entweder ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) genehmigungspflichtig oder der Umgang ist nach § 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsfrei. Das Strahlenschutzrecht kennt in diesem Sinne keine Anzeigepflicht ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7832
Der Umgang mit Ni-63 fällt unter den Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes. In der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde sind in Anlage A die für den Erwerb der Fachkunde erforderlichen Fachkundegruppen aufgeführt. Für den Umgang mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) mit Ni-63 ist ein Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S1.2, bestehend aus dem Modul GG ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 5187
jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.Weitere Informationen finden sich in der konkretisierenden TREMF-E NF "Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43605
mit geltenden Normen im Zusammenhang mit Sicherheit und dem Stand der Technik von Röntgeneinrichtungen gibt ebenfalls der Sachverständigenprüfbericht Auskunft. Sollte eine Anlage nicht mehr sicher sein und die Anlage nicht repariert oder aufgerüstet werden können, so wird ein weiterer Betrieb untersagt.Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. In dieser Genehmigung ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 3931
Gemäß § 71 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung/StrlSchV hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass beruflich exponierte Personen zur Kontrolle und ärztlichen Überwachung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit der Kategorie A oder B zugeordnet werden.Somit ist der Strahlenschutzverantwortliche zunächst dafür zuständig. Dieser kann jedoch sinnvollerweise die Aufgabe ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7299