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Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
Grund muss der Umgang mit Fisch aus Sicht des Arbeitsschutz gesondert betrachtet werden.Die Biostoffverordnung (BioStoffV) schreibt vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung vor. Die Gefährdungsbeurteilung wird in der TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" erläutert.Unter ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 6995
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
in eine Risikogruppe nach § 3 und zu ihren sensibilisierenden, toxischen und sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkungen beinhalten muss. Diese Passage regelt hinreichend genau und entsprechend dem Schutzziel der Vorschrift die Inhalte, die in dem Verzeichnis enthalten sein müssen. Sinn und Zweck des Verzeichnisses ist dabei nicht die Erstellung eines Verzeichnisses als solches, sondern die systematische ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschplä ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 6798
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen zu ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz haben, sondern diese muss bedeutsam sein. Als Beispiel nennt die Biostoffverordnung Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz des Biostoffs zu erhöhen oder die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4. Fälle mit gleichartigen Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sind damit ebenfalls anzuzeigen.Es ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
-Mitteilungen, Heft 1-2010" hierzu aus:"In vielen Pflegeeinrichtungen werden die Diskussionen schon lange geführt: Kann mit Nagelverzierungen gepflegt werden oder müssen die Fingernägel ganz schmucklos bleiben? Das Robert Koch-Institut empfiehlt bereits seit 2007, grundsätzlich keine künstlichen Fingernägel zu tragen. Studien haben ergeben, dass vermutlich durch undichte Ränder und kleine Feuchtigkeitskammern ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 14959
in der privaten Waschmaschinen scheidet gemäß TRBA 220 wegen der möglichen Verschleppung von Krankheitserregern aus. Die Reinigung kann betriebsintern erfolgen oder durch beauftragte Firmen. In beiden Fällen muss dabei die Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt werden. Betriebsinterne Waschmaschinen sollen nur für diese Verschmutzungen genutzt werden; externe Dienstleister ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 16369
Wir möchten zunächst - obwohl Sie nach der Reinigung von Zimmern gefragt haben - die Frage hinsichtlich eines Patienten- bzw. Bewohnerkontaktes beantworten, da die Antwort ähnlich ist und sonst vielleicht eine Erweiterungsfrage offen wäre.Die korrekte Vorgehensweise ist das Wechseln der Handschuhe nach jedem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt. Dies ist selbstverständlich umweltbelastend ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 11881
Es besteht hier die Möglichkeit, diese nicht gezielten Tätigkeiten hilfsweise anhand der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) einzustufen und Schutzmaßnahmen analog festzulegen. Unter Nummer 3.4.2 Absatz 2 der TRBA 250 wir ausgeführt, dass "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringf ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 3051
werden kann. (4) Die Beschäftigten müssen die bereitgestellte PSA verwenden, so lange eine Gefährdung besteht." Weitergehend wird Nummer 4.2.7 wird zur Schutzkleidung u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Wenn bei einer Tätigkeit mit Kontaminationen der Arbeitskleidung gerechnet werden muss, ist die vom Arbeitgeber gestellte Schutzkleidung zu tragen. (...)"Kommt die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
an den WCs auch unter die BioStoffV fallen, hängt davon ab, ob es sich um reine (Sicht)Kontrolle oder auch um Reinigungstätigkeit handelt. (Dies geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor). Im Falle der WC-Reinigung fällt auch diese Tätigkeit als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen unrter den Anwendungsbereich der BiosStoffV. Den Arbeitgeber trifft im vorliegenden Falle nicht nur ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich und wird nicht empfohlen! Auch das Robert Koch Institut führt weitergehende Informationen zum Umgang mit MRSA auf. ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 6949
zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden aber explizit keine Anforderungen an das Entsorgen von gebrauchten Spritzen vorgeschrieben. Diese ergeben sich vielmehr aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung i.V.m dem arbeitschutzrechtlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.Der Arbeitgeber muss daher in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Ob ein Biostoffverzeichnis geführt werden muss hängt davon ab, ob mit Biostoffen umgegangen wird. Sofern nicht mit Biostoffen umgegangen wird, braucht kein Verzeichnis geführt werden. Dies trifft auch zu, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.In § 7 Absatz 2 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hierzu Folgendes ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
, wie bei einer Nadelstichverletzung verfahren werden muss, um eine Postexpositionsprophylaxe zeitnah sicherstellen zu können.Sicher wurde eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt in Ihrer Verwaltung bestellt. Diese können auch Sie fachkundig beraten und in Ihrem Anliegen unterstützen, ebenso Ihre Mitarbeitervertretung.Kommt Ihr Arbeitgeber den Verpflichtungen nicht nach, wenden Sie sich bitte ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheitsm ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 26155