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keine Dekontamination des Gewebes erreicht. Der Beschluss 603 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschreibt die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit solchen Agenzien - auch bei der Herstellung von Paraffinschnitten. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 3361
KBE/100ml auf, so sind laut DVGW - Arbeitsblatt W 551 (April 2004) keine weiteren Nachuntersuchungen erforderlich. Werden bei weitergehenden Untersuchungen mehr als 1.000 KBE/100ml aufgefunden, so ist nach dem o. g. Arbeitsblatt eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Ab 10.000 KBE/100 ml besteht eine solche Gefährdung, dass sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z. B. Desinfektionen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
Ob ein Biostoffverzeichnis geführt werden muss hängt davon ab, ob mit Biostoffen umgegangen wird. Sofern nicht mit Biostoffen umgegangen wird, braucht kein Verzeichnis geführt werden. Dies trifft auch zu, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.In § 7 Absatz 2 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hierzu Folgendes ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Nein, es sind keine Waschräume gemeint. Die Handwaschplätze sind unabhängig von den Waschräumen zu sehen.Die Frage nach der „leichten Erreichbarkeit" lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine konkrete Meterangabe oder Ähnliches sieht der Gesetzgeber nicht vor, sondern er lässt hier einen Entscheidungsspielraum für den Arbeitgeber.Wichtig ist, im Rahmen der fachkundig zu erstellenden ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Desinfektionsmitteln stand. Ist dies nicht sichergestellt, muss dies beim Hersteller erfragt werden.Nach unseren Kenntnissen bestehen in der Regel keinen hygienischen Bedenken, die selben Handschuhe für die Reinigung verschiedener Bewohnerzimmer zu verwenden. Fragestellungen zur Hygiene aber sollten selbstverständlich besser mit einer Hygienefachkraft diskutiert werden. Bestehen hygienische Bedenken, z. B. weil ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 11881
bei der Beurteilung der Gefährdungen und Festlegung der Maßnahmen zu beteiligen. Wenn bei einer Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten gerechnet werden muss und technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen, ist der vom Arbeitgeber gestellte Augen- oder Gesichtsschutz zu tragen. Nach Ziffer 4.2.9 der TRBA 250 sind als Augen- und Gesichtsschutz z ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 30884
Transport von Stammzellen Menschliche Stammzellen, von denen keine Gefahren gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 2.2.62.1.5 ADR "Freistellungen". Von Menschen oder Tieren entnommenene Stammzellen, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Abweichungen vom technischen Regelwerk können vom Arbeitgeber eigenverantwortlich durchgeführt werden, wenn die Sicherheit durch alternative Maßnahmen auf andere Weise gewährleistet ist.Im Punkt 5.3 Absatz 1 wird gefordert, dass Laboratorien gegenüber anderen Bereichen, in denen keine Tätigkeiten ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
den von Ihnen beschriebenen Anforderungen unter Ziffer 4.4.2 (7) wird in der TRBA 213 unter Ziffer 3.3 (Gefährdungen durch Biostoffe) im Absatz 6 darauf verwiesen, dass bei der Beschaffung von Informationen für die Gefährdungsbeurteilung auch tätigkeitsbezogene Faktoren, z. B. Sichtkontrollen zu beachten sind.Die Durchführung von Sichtkontrollen ist also keine "verbotene" Tätigkeit i.S. der BiostoffV i.V ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
. Bei sonstigen nicht gezielten Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 der BiostoffV zuzuordnen sind, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten die Vorsorge anbieten. Bei biologischen Arbeitsstoffen, die im Anhang Teil 2 der ArbMedVV als impfpräventabel gekennzeichnet sind - hier Hepatitis A - hat der Arbeitgeber zu veranlassen, dass im Rahmen der Pflichtvorsorge ein Impfangebot unterbreitet wird. Auch wenn keine ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
der Risikogruppe 2, b) einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht nach § 15 unterliegen, in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie, 2. jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam sind, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Reinigungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten, die nicht unter § 5 Absatz 1 Biostoffverordnung (BiostoffV) fallen und somit keiner Schutzstufe zugeordnet werden müssen.Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
Arbeitsmittel einschließlich der Betriebsanlagen zu ermitteln. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Umkleideräume in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und zu prüfen, welche Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen, wenn bei den Zugängen zu den Sozialgebäuden bzw. Umkleiden keine Schwarz-Weiß-Trennung vorgesehen ist. Hierbei kann die TRBA 400 (Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Sie im Abschnitt 3.4 „Zuordnung zu Schutzstufen“ der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“.Da bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen häufig keine konkreten Kenntnisse zu vorhandenen Krankheitserregern vorliegen, ist der mögliche Kontakt zu potenziell infektiösem Material, z. B. Körperflüssigkeiten, ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Schutzstufe. (Abschnitt ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774
betragen.Das Essen, Trinken und Rauchen beim Umgang mit Abfällen ist untersagt.Erfrischungsgetränke in der Nähe der Arbeitsplätze sollen so bereitgestellt oder aufbewahrt werden, dass kein Kontakt mit den Biostoffen möglich ist.Auf den Fahrzeugen sollen Wasserbehälter sowie Spender für Seife und Einmalhandtücher zur hygienischen Händereinigung zur Verfügung gestellt werden.Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256