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eigenverantwortlich festzulegen ist. Ein "Muss", den Hygieneplan in jedem Raum auszuhängen, ergibt sich nach unserer Auffassung aus den Vorschriften nicht. Da es sich bei Hygieneplänen vorrangig um Maßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) handelt, ist es sinnvoll, die Frage auch noch an das zuständige Gesundheitsamt zu stellen.Im Hygieneplan ist auch festzulegen, was, wann, womit, in welcher ...
Stand: 12.10.2020
Dialog: 43292
des Übertragungsweges (aerogen, oral, dermal....?) - der Art des Kontaktes der Besucher mit den Tieren (Tier verbleibt im Käfig, Tier bewegt sich nach Entnahme selbständig frei, Tier wird von den Besuchern angefasst, ....)... Auf der Basis der erhobenen Daten kann die Gefährdung für die Besucher(gruppe) fallbezogen ermittelt werden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass in der Regel nicht der Raum selbst ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
die Anforderungen. In Punkt 5.4.1 sind die baulichen hygienischen Maßnahmen zu finden. Die Mindestanforderungen sind, dass eine räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereichen erforderlich ist. Zudem muss eine Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung vorhanden sein. Vorzugsweise sollte die Aufbewahrung in zwei Räumen erfolgen, die durch einen Waschraum verbunden ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzuhalten, welche Tätigkeiten genau in welchen Räumen durchgeführt werden und wo es dabei zu einer Gefährdung durch Biostoffe oder Gefahrstoffe kommen kann. Wird eine mögliche Gefährdung gesehen, so sind die (Mindest)schutzmaßnahmen (u. a. der TRBA 250 Nummer 4.1) umzusetzen und einzuhalten.An dieser Stelle ist es wichtig, nicht zu verallgemeinern, sondern den konkreten Arbeitsplatz ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Nach § 11 Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegenIn der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Ge ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 7644
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a.:- Vom Arbe ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
beispielsweise in geschlossenen Räumen ohne regelmäßige Lüftung gelagert werden. Neben der Ausdehnung des Schimmelpilzbefalls spielt für die Sporenfreisetzung auch die Art der Schimmelpilze und die Tiefe des Befalls eine Rolle sowie die Frage, ob es sich um einen feuchten, aktiven oder getrockneten Befall handelt.Die häufige Exposition gegenüber erhöhten Luftkonzentrationen von Schimmelpilzsporen stellt ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 3426
Der Begriff "unmittelbar" ist ein unbestimmter Rechtbegriff, somit gibt es auch keine allgemeingültige Aussage, welcher Zeitraum hiermit gemeint ist. Unserer Einschätzung nach, müssen die Instrumente erst nach Beendigung aller Tätigkeiten, in Ihrem Beispiel nach Beendigung der OP, in dem Abfallbehältnis gesammelt werden. ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 26635
dabei aus dem eigentlichen Laborbereich in angrenzende Bereiche umgelagert werden, führt dabei für sich genommen nicht zwingend zu dem Ergebnis, dass dann kein Umgang mehr stattfindet. Diese Bewertung ergibt sich aber erst an Hand der tatsächlich vorgenommenen Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Ermittlungen sind dann die erforderlichen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
als auch andere Haustiere, Keime ausscheiden können, die insbesondere für werdende Mütter eine Gefahr darstellen.Es ist zu empfehlen vor einer Entscheidung die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt, die Personalvertretung und/oder die betroffenen Beschäftigten zu hören.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Hausrecht und kann die Nutzung der Räume weitestgehend selbst bestimmen. ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 42431
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheitsm ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschplä ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 6798
nicht in erster Linie dem Eigenschutz; durch sie soll eine unbeabsichtigte Verbreitung von MRSA im Krankenhaus vermieden werden.NEIN – außerhalb des Krankenhauses!Die typischerweise zur Zeit im Krankenhaus verbreiteten MRSA stellen keine Gefährdung für die Allgemeinbevölkerung dar. Es gibt bisher keinen Anhalt dafür, dass sie sich außerhalb des Krankenhauses ausbreiten. Im Umgang mit MRSA-positiven Menschen ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 6949
vor dem Betreten des Sozialbereichs reinigen.Essen, Trinken und Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen Räumen gestattet.Im Pausenbereich sind geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Nahrungsmittel vorzusehen.Wasch-, Umkleide- und Pausenräume sollen nach jeder Schicht, mindestens jedoch arbeitstäglich nass gereinigt werden.Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Arbeits- und Schutzkleidung in erforderlicher Menge ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256
, die sich gegebenenfalls im Abfall vermehrt haben"). Die bestmögliche Vermeidung/Verringerung der Belastung der Beschäftigten hat mit Hilfe der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe zu erfolgen. Vorgeschlagene Schutzmaßnahmen, wie in der angesprochenen TRBA 213 dargelegt, sind auf Umsetzungsmöglichkeit beim eigenen betrieblichen Szenario zu prüfen. ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215