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Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
sollten mit dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller abgeglichen werden und u. a. die weiteren hierin verfügbaren Informationen zur Lagerung berücksichtigt werden. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sollte Kontakt zum Hersteller (fachlicher Kontakt ist auf dem SDB vermerkt) aufgenommen werden.Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 L im Kellerbereich gelagert werden? Wenn die Anforderungen an die Lagerung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben hiervon ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalge ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
auf Arzneimittel anzuwenden. Damit finden auch die Regelungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" auf Apothekenläger Anwendung.Woher bekomme ich Informationen zur Lagerung unterschiedlicher Gemische für den Apothekenbedarf in einem Lager für entzündliche Flüssigkeiten? In der angesprochenen TRGS 510 kann zum einen in Abhängigkeit der Eigenschaften (Einstufung) und Mengen Ihrer ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
" der GefStoffV zu entnehmen.Der § 8 der GefStoffV regelt auch die erforderlichen Randbedingungen für eine sichere Lagerung giftiger Gefahrstoffe. Mit T+ und T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Die Zugangsregelung kann für den Arbeitsraum getroffen werden, so dass ggf. auf einen Gefahrstoffschrank ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1.000 l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1.000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend u ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
:"Druckgasflaschen dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln und grundsätzlich nur mit Schutzkappe transportiert werden. Geeignete Hilfsmittel sind beispielsweise Flaschentransportwagen. Auf die Kippsicherheit der Transportwagen ist zu achten. Die zur Gasflasche passende Schutzkappe ist vollständig auf das Gewinde zu schrauben. Unbegleiteter Transport im Aufzug ist möglich, sonst ist ein Treppensteiger zu verwenden ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
Gefahrstoffschränke nach TRGS 510 müssen die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllen (siehe TRGS 510 , Anhang 1 " Lagerung in Sicherheitsschränken"). Nach dieser DIN müssen die Türen grundsätzlich selbstschließend sein. ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 43593
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865