Ergebnisse 1 bis 20 von 111 Treffern
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
Bei unserer Antwort gehen wir davon aus, dass mit Gasflaschen Druckgasbehälter gemäß Abschnitt 2 Absatz 6 der TRGS 510 gemeint sind. Die Anforderungen an Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasbehältern werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert:In Arbeitsräumen dürfen Druckgasbehälter nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Die grundsätzlichen Anforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern finden Sie in dem Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe- TRGS 510- "Neufassung" vom 16.02.2021. Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird in Anhang 1 der TRGS 510 näher beschrieben. Hier wird u.a. auch auf die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43526
, müssen grundsätzlich in Lacklagern aufbewahrt werden. Lacklager sind Lagerräume im Sinn der TRGS 510. (Abschnitt 8.1 DGUV Information 209-046) Fazit: Ob und in welchem Umfang Sicherheitsschränke in Ihrem konkreten Fall in Ihrer Lackierkabine zur Lagerung von Lacken aufgestellt werden können, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fachkundig festlegen. Hinweise zu weiteren Voraussetzungen/Rahmenbedingungen ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
ist.Entspricht danach die verwendetete Peressigsäure der Gefahrengruppe OP 1B, kann unter folgenden Voraussetzungen die Lagerung in einem geeigneten Sicherheitsschrank erfolgen:- gem. Anhang III Nummer 2.9 Abs.(3) GefStoffV müssen Lagerräume (hier der Sicherheitsschrank) für organische Peroxide der Gefahrengruppe OP I bis OP III mit Druckentlastungsflächen versehen werden- gem. DGUV Vorschrift 13 "Organische ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
Absatz 4 der TRGS 510), Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit (zur Definition siehe Abschnitt 2 Absatz 17 der TRGS 510).Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch „Lagerabschnitte“ genannt. Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min gelten als eigene „Lagerabschnitte“ im Sinne der TRGS 510 (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Umfunktionierung eines Metallschranks zum Sicherheitsschrank und Lagerung bzw. Lagerbedingungen von Calciumhypochlorit / PotentialausgleichSicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen müssen (mit oder ohne technische Lüftung) den Anforderungen der TRGS 510 Anlage 3 entsprechen.Die Sicherheitsschränke sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
, wenn er nicht alle Anforderungen der EN 14470-1 erfüllt. Das Gutachten ist dann entsprechend Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.Hinweis:Der Bestandschutz für vorhandene Sicherheitsschränke nach DIN 12925-1 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 20 Minuten nach der TRGS 510, Anlage 3 Nr.1 Abs.5 gilt nur für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.Fazit:Ist der neue Lagerort nicht in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
, dass gefüllte Aerosolpackungen nicht einer Erwärmung von mehr als 50 °C durch Sonnenbestrahlung oder andere Wärmequellen ausgesetzt werden dürfen. Eine Lagerung in einem Sicherheitsschrank wird nicht gefordert. Für die Lagerung im Freien von Aerosolpackungen mit entzündbaren oder extrem entzündbaren Aerosolen (gekennzeichnet mit H222, H223) müssen weitere Anforderungen umgesetzt werden. Nach Tabelle 1 ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Gefahrstoffschränke nach TRGS 510 müssen die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllen (siehe TRGS 510 , Anhang 1 " Lagerung in Sicherheitsschränken"). Nach dieser DIN müssen die Türen grundsätzlich selbstschließend sein. ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 43593
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
in offenen und leeren Gebinden stellen somit eine Gefährdung dar (Brand- und Explosionsgefahren). Es müssen entsprechene Maßnahmen (Lagerung im Sicherheitsschrank) dokumentiert und auch im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle überprüft werden. Dies zum allgemeinen Teil der Argumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.Speziell in § 8 Absatz 1 Nummer 6 wird auf die Begrenzung der am Arbeitsplatz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
reicht von Gebäuden, Bereichen oder Räumen in Gebäuden, Bereichen im Freien, Containern bis zu Schränken. Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in einem Lagerabschnitt, einem Container, Sicherheitsschrank oder Auffangraum befinden. Die Lagerung hat letztlich in Übereinstimmung mit der der TRGS 510 zu erfolgen. Bei der Suche nach konkrete Angaben können sie unter ( https ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466