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, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
" der GefStoffV zu entnehmen.Der § 8 der GefStoffV regelt auch die erforderlichen Randbedingungen für eine sichere Lagerung giftiger Gefahrstoffe. Mit T+ und T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Die Zugangsregelung kann für den Arbeitsraum getroffen werden, so dass ggf. auf einen Gefahrstoffschrank ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Umfunktionierung eines Metallschranks zum Sicherheitsschrank und Lagerung bzw. Lagerbedingungen von Calciumhypochlorit / PotentialausgleichSicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen müssen (mit oder ohne technische Lüftung) den Anforderungen der TRGS 510 Anlage 3 entsprechen.Die Sicherheitsschränke sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Die folgende Antwort bezieht sich ausschließlich auf Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weitere rechtliche Vorgaben (z. B. Wasser- und Abfallrecht) sind bei der Lagerung zu beachten, werden hier jedoch nicht thematisiert.Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1.000 l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1.000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
sollten mit dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller abgeglichen werden und u. a. die weiteren hierin verfügbaren Informationen zur Lagerung berücksichtigt werden. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sollte Kontakt zum Hersteller (fachlicher Kontakt ist auf dem SDB vermerkt) aufgenommen werden.Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 L im Kellerbereich gelagert werden? Wenn die Anforderungen an die Lagerung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:§ 6 Erlaubnispflicht(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Drittebereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.Das ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 8953
Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
) und auf die TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) hin. Normen können beim Beuth-Verlag erworben oder in den sog. Normauslegestellen (z.B. IHK, Universitäten) eingesehen werden. ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
von 0,9 µg/L Vollblut angegeben. Diese EKA-Werte können jedoch erstens aus dem genannten Grund für Innenraumarbeitsplätze nicht angewendet werden und zweitens wurde die EKA-Korrelation für Benzol (Luft) und Benzol (Vollblut) mit der aktualisierten MAK- und BAT-Werte-Liste 2014 aufgehoben. Als Parameter an Gefahrstoffarbeitsplätzen mit Benzol können weiterhin S-Phenylmerkaptursäure und trans-Muconsäure ...
Stand: 16.10.2014
Dialog: 22109
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 ""Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach Nummer 4.1 Absatz 5 sind die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden. ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Die Schädlingsbekämpfung fällt unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Im Anhang I Nr. 4 GefStoffV ist dieser Tätigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie unter Punkt 4.1 und 4.2 Angaben zur Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht. Zuständige Behörde für die entsprechende Anzeige zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind in Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 42184