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der CLP-Verordnung sind auf Mengen von 125 ml begrenzt.Eine weitere Eingrenzung ist nach der Eigenschaft des Stoffes oder des Gemisches gezogen worden.In Ziffer 1.5.2.1.3 bezieht sich das auf die Einstufung, dass der Stoff oder das Gemisch sich gegenüber Metallen korrosiv verhält. Ist also die Kleinmenge auf 125 ml begrenzt und ist der Stoff oder das Gemisch als korrosiv gegenüber Metallen eingestuft ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), von denen Gesundheitsrisiken vor allem durch deren krebserzeugende Eigenschaften ausgehen können. Es handelt sich dabei um eine chemische Stoffklasse von mehreren hundert Einzelverbindungen von kondensierten, aromatischen Kohlenwasserstoffen, vor allem die mit zwei bis fünf kondensierten Benzolringen. Als Leitsubstanz wird Benzo[a]pyren (BaP) als Vertreter der PAK ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 26236
eine Erläuterung wie folgt zu finden: „(…)Stoffe oder Gemische (Produkte) in Form von Aerosolen und Nebeln werden in der Regel in Druckbehältern, Sprühpistolen oder Sprühpumpen abgegeben. Ausschlaggebend für die Einstufung dieser Produkte ist, ob sich die Produktpartikel im Mund aneinanderlagern und dann aspiriert werden können. Ist der Nebel oder das Aerosol aus einem Druckbehälter fein, kommt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnis ergibt sich aus § 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
und Arbeitnehmern. Dies gilt natürlich ganz besonders für krebserzeugende Stoffe, bei denen gemäß TRGS 910 auch unterhalb der Akzeptanzschwelle ein quantifizierbares Restrisiko größer Null besteht. Die Forderung der ASR A3.6, dass an solchen Arbeitsplätzen Außenluftqualität bei der Beurteilung zu Grunde zu legen ist, macht das deutlich. ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die abgesaugte Luft bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden; es sei denn, es werden behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren und Geräte verwendet. Gemäß Nummer 4.5 der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", welche ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können" und die TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" bestehen bei dem Einsatz von Kühlschmierstoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 14092
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
als Produktidentifikator auch der Handelsname bzw. die Bezeichnung des Gemisches anzugeben.zu 2): Die CLP-Verordnung macht zur Angabe der Stoffe in Gemischen keine Vorgaben. Bevorzugt sollte aber der im Anhang VI oder im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis angegebene Name verwendet werden. Wenn andere Namen für den Verwender/Verbraucher geläufiger sind, können auch diese verwendet werden. Die Stoffbezeichnung ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
In § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
dargestellt sind. In ihrem Fall besteht die Möglichkeit, die Kartusche mit Klebeetiketten zu versehen, die von ihrem italienischen Kunden dann vor Ort entfernt werden. Alternativ könnten Sie überlegen, die leeren Kartuschen sowie alle notwendigen Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach Italien zu schicken, die Kartuschen dort labeln zu lassen und erst danach bei ihnen zu befüllen. Diese ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Nach § 8 Abs.2 Nummer 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Dies wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" unter Nummer 4 konkretisiert, und zwar (u ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
. unlösliche Stäube, die nicht anderweitig reguliert sind … . (2) Der ASGW gilt nicht als gesundheitsbasierter Grenzwert für Stäube mit spezifischer Toxizität, z. B, Stäube mit erbgutverändernden, krebserzeugenden (Kategorie 1A, 1B), fibrogenen oder sensibilisierenden Wirkungen. Für diese Stäube ist der ASGW als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß Anhang I Nummer 2.3 Absatz 2 ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
). Über die bisher existierenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Minimierung der KSS-Gesamtkonzentrationen in der Atemluft von Beschäftigten (vgl. z. B. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep0615.pdf ) hinaus wird es in naher Zukunft im gesetzlichen Regelwerk die neue TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" für Nickel, entsprechende Hinweise geben ...
Stand: 04.09.2017
Dialog: 30186
einschließlich deren Zusatzstoffe, Kosmetika und Genussmitteln aufbewahrt oder gelagert werden (§ 8 Absatz 5 GefStoffV). Insbesondere bei1. akut toxischen Gefahrstoffen, Kat. 1, 2 und 3, H300, H301, H310, H311, H330, H331,2. krebserzeugenden Gefahrstoffen, Kat. 1A und 1B, H350, H350i,3. keimzellmutagenen Gefahrstoffen, Kat. 1A und 1B, H340 und4. reproduktionstoxischen Gefahrstoffen, Kat. 1A und 1B, H360, H360F ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778