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und in den §§ 8 und 9 GefStoffV genannten umzusetzen. Es ist in der Tat fraglich, ob man bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen kann, dass keine oder nur eine geringe Gefährdung der Beschäftigten vorliegt. Von daher empfehlen wir, für diese Tätigkeiten grundsätzlich ein entsprechendes Verzeichnis zu führen. ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
. Weiterführende Hilfestellungen: Für die Entfernung von Morinol aus Wandverkleidungsfugen existiert ein von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Verfahren geringer Exposition. Es ist dies das Verfahren "BT 20 - Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol)" der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) und wird in der Praxis häufig angewandt. ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. Die oben genannten Angaben zu den Nummern 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Die Aufnahme von Sauerstoff in das Gefahrstoffverzeichnis ist unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein technisches Gas handelt, zu bejahen. Die TRGS 525 "Umgang ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
zu den gefährlichen Eigenschaften,3.Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4.Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
Beim trockenen Kehren/Fegen mit dem Besen von abgelagertem Staub bzw. pulvrigem Material wird sehr viel Staub aufgewirbelt, der dann zu hohen Staubexpositionen führt. Es handelt sich dabei, neben dem sichtbaren einatembaren Staub (E-Fraktion), vor allem um den feinen, lungengängigen Staub (A-Fraktion). Durch die geringe Größe und Masse der Partikel, die durch das Auge in der Regel ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43577
und zu unterweisen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter zu beachten (§ 6 Absatz 2 GefStoffV). Er muss die Angaben im Sicherheitsdatenblatt jedoch nicht zwingend übernehmen, sondern kann, z. B. aufgrund geringer Gefahrstoffmengen oder aufgrund der Art der Tätigkeit, auch abweichende Maßnahmen festlegen, solange der Schutz seiner Beschäftigten dabei ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
und nur falls nicht möglich, so gering wie möglich zu halten.Da auch der § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" zu beachten ist, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Herstellung und Verwendung des Gefahrstoffes (DME) in einem geschlossenen System stattfindet. Und weiter gilt: Ist die Anwendung eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich, so hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter der Nummer 9.2.5 "Reinigungsarbeiten" folgendes nachzulesen:"(1) Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so gering wie möglich ist, z. B. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber.(2) Geeignete Maßnahmen zum staubarmen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23122
Wenn ein Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig nach der CLP- Verordnung EU 1272/2008 ist, fällt dieses Produkt nicht in die Anlage 2 der ChemVerbotsV. Das heißt, es ist keine Anzeige oder Erlaubnis nach §§ 6 und 7 erforderlich. Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens im Sinne des § 1 Nr.1; damit sind die Stoffe in Anlage 1 der ChemVerbotsV gemeint. Hier sind Verbote und Ausnahmen für best ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 43508
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
der ungünstigsten Bedingungen (maximale Menge an einatembarem Staub, der den höchsten zu erwartenden Dioxingehalt enthält) die allgemeine Staubkonzentartion von 10 mg/m³ nicht überschritten wird (geringe Konzentration). Um die Aufnahme von Dioxin zu verringern, sollen Arbeitnehmer nur so lange in belasteten Bereichen beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt erfordert, also so kurz wie möglich ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 13961
mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
sein. Dem Einschlagen und Ziehen von Nägeln in/aus Überflächen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern wird dort ein niedriges Risiko zugeordnet. Das Einbringen von Nägeln mit einem Schussgerät würde mit Sicherheit mehr Fasern freisetzen, als es mit einem Hammer der Fall wäre. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Risiko ebenfalls als "gering" einzuschätzen ist, gilt das Minimierungsgebot ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden." Sowie aus der TRGS 510 Nr. 4.1 (7): "(7) Werden Gefahrstoffe gelagert, muss ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
auch hier die grundsätzlichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bei der Lagerung gemäß den Nummern 4.1 und 4.2 der TRGS 510 zu treffen. Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls festzulegen, da es auch bei geringen Mengen zu entsprechenden Gefährdungen kommen kann. Die TRGS 510 empfiehlt bereits bei Mengen unter 20 kg, dass für die Lagerung leicht entzündbarer Flüssigkeiten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 ...
Stand: 26.03.2023
Dialog: 14236
4 der GefStoffV entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten. Eine einzelne Richtlinie, die sich mit diesem "besonderen Arbeitssicherheitsproblem" befasst, gibt es nicht.Insbesondere sind bei Reinigungsarbeiten die folgenden Aspekte zu beachten:1. Die Reinigung der Umgebungsflächen hat von oben nach unten zu erfolgen.2. Ein Wieder-Freisetzen ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel als den geforderten 25 m3/m2 in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Solche Nutzungseinschränkungen für Laboratorien ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025