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Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." Zu beachten ist, dass dies nur für die innerbetriebliche Verwendung bereits vorhandener Produkte, nicht aber für das Inverkehrbringen solcher Produkte gilt. ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.) ist. ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe sollen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (§ 8 Abs.1 Nr.6 GefStoffV). Weitere Vorgaben können sie dem Sicherheitsdatenblatt des Reinigungsmittels entnehmen und der TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
. am Lager (Lager - bzw. Bereitstellungort der Druckgasbehälter) befinden dürfen. Ferner dürfen sich dort auch keine Reinigungs- oder andere Öffnungen von Schornsteinen befinden. (Nummer 10.4 Absatz 4 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"). Ein belüfteter Metallschrank zur Lagerung und Bereitstellung von Flüssiggasflaschen, der sich ein Meter neben dem erforderlichen ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
) Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
möchten wir hinweisen. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV abhängig. ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
und Nr. 3 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern") beurteilt werden, ob es bei einem möglichen Ausfall der Lüftung zu Gefährdungen von Beschäftigten oder zu Brand- und Explosionsgefährdungen kommen kann. Wenn es zu diesen Gefährdungen kommen kann, muss die Lüftung überwacht werden. In der TRGS 510, Nr. 4.3.1, Abs. 5 steht:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42468
sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. (6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags." Konkretisierende Informationen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Im ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden."Weitere Spezifikationen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" unter Punkt 4.15.1:"An Arbeitsplätzen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt unter 55 °C ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300