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Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42389
Zum besseren Verständnis muss man zunächst die Regelung des Artikels 29 Abs. 2 der CLP-Verordnung lesen:"Ist es nicht möglich, die Kennzeichnungsangaben vollständig in der in Absatz 1 festgelegten Weise (Anm.: Faltetikett, Anhängeetikett oder äußere Verpackung) anzubringen, so können diese Angaben gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 reduziert werden." Diese Ausnahmen unter Anhang I Ziffer 1.5.2 ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
Gemäß § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) gilt ein Gemisch als gefährlich, wenn es die in Anhang I der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008) dargelegten Kriterien für insbesondere physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und / oder Umweltgefahren erfüllt. Dies gilt analog für Stoffe.Desinfektionsmittel sind in der Regel Biozid-Produkte, welche die Vorgaben der EU-Biozid-Verordnung (VO (EU ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
Die Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind in Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) festgelegt.In Artikel 4 Absatz 1 CLP-Verordnung ist festgelegt, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender Stoffe oder Gemische vor dem Inverkehrbringen gemäß Titel II einzustufen haben. Ist ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
Bekanntmachung 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408) "verweist bezüglich der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Betrieb, z. B. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks, Laborflaschen, Abfällen usw., auf die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten“. Hiernach ist in bestimmten Fällen eine vereinfachte Vorgehensweise ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
Nein, siehe hierzu die Ausführungen der "Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung" der ECHA. Unter der Nummer 3.3.1.3 "Ausnahmen von der Informationspflicht nach Anhang VIII" ist dort Folgendes nachzulesen:"Die folgenden Gemische sind, auch wenn sie in den Anwendungsbereich der CLP-Verordnung fallen und aufgrund ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43602
Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden Stoffe aufgelistet, für die EU-weit ein AGW festgelegt wurde.Die TRGS 905 ist eine nationale Ergänzung zu diesen EU-weit geltenden Vorgaben in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP Verordnung.Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bewertet in und für Deutschland ergänzend zu den EU-Vorgaben die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44104
nicht ausgeschlossen ist.In diesem Fall müsste der Gefahrstoff nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden und ein Sicherheitsdatenblatt nach den Vorgaben der REACH-Verordnung zur Einsicht bereit gehalten werden.Ebenfalls anwendbar ist Artikel 48 der CLP-Verordnung, nach dem jegliche Werbung für Gefahrstoffe unter Nennung der Gefahreneigenschaften zu erfolgen hat. ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447
der Übergangsfristen zum 1. Juni 2015 (aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)), darf nur noch nach neuem Recht, eingestuft. bzw. gekennzeichnet werden. Da die GefStoffV mittlerweile aus dem Jahr 2010 stammt, besteht hier dringender Anpassungsbedarf was die Bezeichnung der Kategorien angeht. Hinweis: Auf die Informationen der Broschüre "Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
Ja, die Gefahrenpiktogramme müssen mit aufgeführt werden. Siehe hierzu Anhang II Nr. 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)."KennzeichnungselementeFür Stoffe sind auf der Grundlage ihrer Einstufung zumindest die nachstehenden Elemente auf dem Kennzeichnungsetikett gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugeben: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheit ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 43643