Ergebnisse 1 bis 20 von 163 Treffern
Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1. Januar 2013 außer Kraft getreten.Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) erarbeitet. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft getretenen technischen Regeln in Regelwerken zu anderen Arbeitssch ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
)."Hinweis:In der Ursprungsversion der GefStoffV von 1986 ergab sich die Forderung nach einer Betriebsanweisung aus § 20. Mit Erlass der GefStoffV 2005 sind diese nun unter § 14 zu finden. Die Betriebsanweisungen, die weiterhin auf § 20 GefStoffV verweisen, sind nicht angepasst worden und somit nicht mehr aktuell. ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen", welche Erläuterungen zur TRGS 526 "Laboratorien" gibt, werden im Kapitel 5.1.2 "Tätigkeiten mit Peroxide bildenden Flüssigkeiten" Sicherheitshinweise bei Tätigkeiten zum Beispiel beim Verdampfen von Flüssigkeiten, die organische Peroxide bilden können, gegeben.Auf die Regelungen der TRGS 510 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
in der Außenluft sowohl eine Dauerbelastung rund um die Uhr als auch empfindliche Personen berücksichtigt.Das Umweltbundesamt hat unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft einen Artikel veröffentlicht, der sich ausführlich mit dem Unterschied zwischen dem Außenluftgrenzwert und dem Arbeitsplatzgrenzwert für Stickstoffdioxid befasst. ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 42267
Für den Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten und die dazu bekannt gegebene TRGS 526 "Laboratorien" zu beachten.Die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ist weitestgehend inhaltlich identisch mit der TRGS 526 und beinhaltet zusätzliche Erläuterungen. Auf die entsprechenden ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
. Ein solches Überdecken ist auch verboten, wenn es sich um eine ASI-Arbeit im Sinne der TRGS 519 handelt (ASI = Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung). Der Verstoß gegen das Überdeckungsverbot stellt in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Nr. 6 der GefStoffV sogar eine Straftat dar und wird von den Überwachungsbehörden direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und Anzeige erstattet, sofern sie davon Kenntnis ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind de ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 konkretisiert. Entsprechend der Tabelle 1 der TRGS 510 dürfen leicht entzündbare Flüssigkeiten bis zu einer Menge von 20 kg auch außerhalb von Lagern gelagert werden (z. B. in einem Arbeitsraum), wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Unabhängig von der Menge der gelagerten Gefahrstoffe sind jedoch ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom gemäß § 20 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gebildeten Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Mit den TRGS werden Regeln festgelegt, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.Das bedeutet ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 13519
oder von anderen Personen führen können. Die Lagervorschriften der Gefahrstoffverordnung werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert. Bis zu einer Lagermenge von 20 kg Nettomasse entzündbarer und extrem entzündbarer Aerosole in Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H222 oder H223 gem. GHS) ist eine Lagerung in anderen Räumen (außerhalb von Lagerräumen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ist.Entspri ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsf ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
über Stoffe oder Gemische, die sie verwenden oder denen sie bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Gemäß Artikel 32 Abs. 1 der REACH-Verordnung sind u. a. folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: - die Registrierungsnummer/n nach Artikel 20 Absatz 3,- eine etwaige Zulassungspflicht und Einzelheiten zu den nach Titel VII in dieser Lieferkette erteilten oder versagten Zulassungen;- Einzelheiten ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) in der Luft am Arbeitsplatz auftreten können. Es wird in der TRGS bezüglich des Anwendungsbereiches nicht unterschieden zwischen umschlossenen Arbeitsbereichen und Arbeitsbereichen im Freien. In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
Verwendung getrennt gesammelt werden, und zwar als Altöle:•die aufgearbeitet werden können, z. B. Öle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben, die nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder nicht mehr als 2 g Gesamthalogen/kg enthalten,•die verbrannt werden dürfen, z. B. Metallbearbeitungsöle, Isolieröle,•die als Sonderabfall entsorgt werden müssen, z. B. Altöle und Hydraulikflüssigkeiten unbekannter Herkunft ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
sind abhängig von den jeweiligen Bearbeitungsverfahren. Wir empfehlen die Anschaffung eines holzstaubgeprüften Industriesaugers.Weitere Hinweise:Eichenholzstaub ist als krebserzeugend eingestuft. Eine ausführliche Begründung zur Einstufung finden Sie in der TRGS 901, Teil II, Ziffer 20. Schutzmaßnahmen für die Be- und Verarbeitung von Holz, soweit dabei Holzstaub entsteht, werden in der Technischen Regel ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
Sie in der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Januar 2022) bzw. über den folgenden Link:https://www.blac.de/documents/bekanntmachung-sachkundehinweise-banz-at-20012022-b4_1642778880.pdf ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44071
Schutzmaßnahmen, die zukünftig ergriffen werden sollen, um den entsprechenden Wert einzuhalten oder in den Bereich niedrigen Risikos zu gelangen,5.eine Begründung, wenn bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B Beschäftigte nicht in das Expositionsverzeichnis nach § 10a Absatz 1 Satz 1 aufgenommen wurden,6.eine Begründung, wenn von den nach § 20 Absatz 4 ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894