Ergebnisse 21 bis 40 von 105 Treffern
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
der Arbeitgeber die für den Arbeitsplatz und die entsprechende Tätigkeit relevanten Schutzmaßnahmen. Diese und die zugrunde liegenden Gefährdungen werden den Beschäftigten im Rahmen der zu erstellenden Betriebsanweisung und der durchzuführenden Unterweisung bekanntgegeben (Ausnahme: die Gefährdungsbeurteilung hat eine nur geringe Gefährdung für die Beschäftigten ergeben -> z. B. Minimalmengenschmierung, kein ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176
"Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Betriebsanweisung: Im geschilderten Fall wurde ermittelt, dass eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
. a.- keine Aufnahme in ein Gefahrstoffverzeichnis erfolgen,- keine Substitutionsprüfung durchgeführt werden,- keine PSA bereitgestellt werden,- keine Ermittlung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgen,- keine Betriebsanweisung und keine Unterweisung erstellt / vorgenommen werden und- keine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden muss.Weiter wird ausgeführt, dass im Fall von Tätigkeiten mit geringer ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
, wie zum Beispiel Schutzausrüstung, Betriebsanweisung und Unterweisung den sicheren Umgang sicherzustellen.Dies gilt nach § 2 (1) Nr. 4 für alle Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.Die Einstufung nach CLP ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
,- keine Betriebsanweisung und keine Unterweisung erstellt/vorgenommen werden und- keine arbeitsmedizinsiche Vorsorge durchgeführt werden muss.Beim sachgemäßen Verwenden von Gerschirrspültabs, Korrektur-Fluid und Klebestiften in büroüblichen Mengen sollte in der Regel eine geringe Gefährdung der Beschäftigten vorliegen.Hinweise:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
der Arbeitgeber die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung informieren. (siehe auch Nummer 4 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten")Das bedeutet, dass die Sicherheitsdatenblätter im Betrieb mittels EDV verwaltet werden können, aber allen Beschäftigten und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren ein ungehinderter Zugang zu ermöglichen ist. ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
wie Betriebsanweisung und Unterweisung bis zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Besondere Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind vom Arbeitgeber zu beachten, wenn ein Auszubildender noch jugendlich ist. ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 3494
Ergebnissen sind dann die Maßnahmen nach dem gefahrstoffrechtlichen gestuften Maßnahmenkonzept zu veranlassen (siehe hierzu auch die Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben).Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass den Beschäftigten eine gefahrstoffrechtliche schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, zugänglich gemacht ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2969
Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Eine Betriebsanweisung ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auszustellen. Dies wird auch näher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" erläutert. Dort heißt es unter Nummer 1:"Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6) Die vereinfachte Kennzeichnung bei Tätigkeiten beinhaltet mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e) unter Berücksichtigung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.“Für das Inverkehrbringen gelten die Bestimmungen bereits ab dem 24. Februar 2022:„Nach dem 24. Februar 2022 dürfen Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen für die industrielle oder gewerbliche ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
und über angemessenen Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen zum eigenen Schutz zu informieren. Im Rahmen der mündlich anhand dieser Betriebsanweisung durchzuführenden Unterweisung der Beschäftigten ist nochmals auf die Gefährdung und die entsprechenden Maßnahmen hinzuweisen. Zusätzlich ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchzuführen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen."Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 20763
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193