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Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Die Fertigung ist unbedingt so abzutrennen, dass sich absolut keine Fasern im benachbarten Bereich der Ausbildungswerkstatt befinden!Die Tolerierung von Expositionen bis zur Schwelle des Akzeptanzwertes an solchen Arbeitsplätzen stellt einen Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A3.6 "Lüftung" dar. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zu ihrem te ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
eingehalten sind und darüber hinaus ein entsprechender Befund nach TRGS 402 getroffen werden kann.„Werbung“ wird für „Schweißerschutzhauben mit Frischluftversorgung“ in § 7 Absatz 5 GefStoffV allerdings insoweit gemacht, dass belastende PSA keine Dauermaßnahme sein darf und deren Einsatz auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken ist. Nach Abschnitt 4.7 Absatz 5 der TRGS 528 ...
Stand: 07.12.2020
Dialog: 43356
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:...6.Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42816
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
Ermittlungsmethoden (Anlage 3) unter Berücksichtigung der Absätze 5 und 6 einzusetzen. Hinweise zur Ermittlung finden sich z.B. in DIN EN 689."D. h. es bestehen nicht nur alternative Möglichkeiten neben der messtechnischen Ermittlung der Exposition, sondern diese Alternativen sind nach TRGS 402 sogar vorzugsweise anzuwenden. Wie dies im Einzelfall geschieht, ist in Anlage 2 zu TRGS 402 "Nichtmesstechnische ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 19208
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume ...
Stand: 14.03.2025
Dialog: 44090
Da es sich um einen Stoff der Kategorie II handelt, "sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, solange das Produkt aus Überschreitungsfaktor (ÜF) und Überschreitungsdauer eingehalten wird (Beispiel: Bei einem ÜF von 8 ist auch ein ÜF 4 über 30 min oder ein ÜF 2 über 60 min möglich)" (s. Abs. 5 TRGS 900).Wird das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer in Ihrem Fall ...
Stand: 30.08.2022
Dialog: 43669
Nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) wird das Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Die Expositionsszenarien sind nach Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung Teil des Sicherheitsdatenblattes.Da ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43849
) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Zu Frage 2) Bei der Lagerung in einem Container, ist zu berücksichtigen, dass es sich nach der Definition unter Punkt 2 Absatz 5 der TRGS 510 nicht um eine Lagerung im Freien handelt. Das bedeutet, dass unter anderem bei der Lagerung von Aerosolpackungen mit entzündbaren oder extrem entzündbaren Aerosolen (gekennzeichnet mit H222, H223 ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Nach § 6 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985