Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen sowohl der Zeitraum zwischen Kurzzeitphasen als auch deren Anzahl innerhalb einer Schicht auch dann erfüllt werden, wenn der AGW in Höhe und Dauer nur minimal gerissen wird?

KomNet Dialog 43669

Stand: 30.08.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

Favorit

Frage:

Laut TRGS 900 ist zwischen den Perioden mit einer Konzentration oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes (Kurzzeitwertphase) ein Zeitraum von einer Stunde anzustreben. Insgesamt sind vier Kurzzeitwertphasen innerhalb einer Schicht zulässig. Frage: Müssen beide Aspekte (Zeitraum zwischen Kurzzeitphasen, Anzahl Kurzzeitphasen innerhalb einer Schicht) auch dann erfüllt werden, wenn der AGW in Höhe und Dauer nur minimal gerissen wird (z. B. für jeweils bis zu einer Minute und mit einer unter 2-fachen Überschreitung)? Es handelt sich in unserem Fall um einen Stoff der Kategorie II und der Schichtmittelwert bliebe unterhalb des AGW.

Antwort:

Da es sich um einen Stoff der Kategorie II handelt, "sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, solange das Produkt aus Überschreitungsfaktor (ÜF) und Überschreitungsdauer eingehalten wird (Beispiel: Bei einem ÜF von 8 ist auch ein ÜF 4 über 30 min oder ein ÜF 2 über 60 min möglich)" (s. Abs. 5 TRGS 900).

Wird das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer in Ihrem Fall eingehalten, können Sie die Dauer der Kurzzeitphasen verlängern. Für den Zeitraum zwischen den Kurzzeitphasen ist trotzdem eine Stunde anzustreben (Nr. 2.3 Abs. 4 TRGS 900).