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, die in Einzelbeurteilungsverfahren ermittelt wird. Bei Zubereitungen mit AGW werden die Gefährlichkeitsgruppen für jeden einzelnen Inhaltsstoff mit AGW ermittelt. (vgl. Abb. 1-1 auf Seite 18 des EMKG 2.2) Die höchste Gefährlichkeitsgruppe für alle ermittelten Einzelkomponenten ist diejenige, die im weiteren Verfahren anzuwenden ist. Ist die Gefährlichkeitsgruppe, die sich aus der Zuweisung von R-Sätzen für die Gesamtzubereitung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 12076
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
Die Schädlingsbekämpfung ist gefahrstoff- und arbeitsschutzrechtlich im Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung und in der TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" www.baua.de/trgs geregelt.Wer Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen, bei denen ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11869
Nach § 2 (1) Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sind Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung:1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3, 2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23318
Erdgas erfüllt als hochentzündliches Gas den Gefahrstoffbegriff nach § 3a des Chemikaliengesetzes. Der für die Beantwortung der Frage relevante Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" heißt es im Abschnitt 6.16 "Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind": (6) Unabhängig von ihrem Fassungsvermögen müssen die Behälter von Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
. In Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach-Verordnung) finden sich die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt. Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung,a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
zu den Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen gemacht. Dabei ist es aber nicht unbedingt erforderlich, die vollständige Zusammensetzung (Art der Bestandteile und ihre jeweilige Konzentration) anzugeben. Bei einer Zubereitung / einem Gemisch, die als gefährlich eingestuft ist, müssen jedoch die "gefahrenbringenden" Bestandteile mit ihren jeweiligen Konzentrationen oder Konzentrationsbereichen angegeben ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 14739
Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellt; nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Ein Verstoß gegen ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
. Erlaubnisvorbehalt betreffen, den die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen kann.Der § 3 der Chemikalienverbotsverordnung gilt für Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen sind. Hiervon sind Kosmetikprodukte durch das Chemikaliengesetz (s.o. Ausnahme) grundsätzlich ausgenommen, so ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung eines ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
Vorbetrachtungen:Arzneimittel mit gefährlichen Eigenschaften im Sinne des Chemikalienrechts fallen grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe im Sinne des § 3 "Gefährlichkeitsmerkmale" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach den Bestimmungen des zugrunde liegenden Chemikaliengesetzes (ChemG) sind die allgemeinen Umgangsvorschriften der GefstoffV und damit auch die Lagervorschriften au ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
Die Begriffsverwirrung hängt damit zusammen, dass bei der Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen Übergangsfristen gegolten haben. Während eines bestimmten Zeitraumes war es möglich, nach neuem Recht (Kategorien 1a, 1b und 2) oder nach altem Recht (Kategorien 1, 2 oder 3) zu kennzeichnen. Unterschiede gab es auch, was die Kennzeichnungspflicht von Stoffen oder Gemischen (früher: Zubereitungen ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
Sie benutzen zur Desinfektion der Arbeitsflächen eine Isopropanol-Wasserstoffperoxid (3%)-Zubereitung. H2O2 hat konzentrationsabhängig u.a. reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute und kann zu entzündlichen Veränderungen an den Atemwegen führen. Zubereitungen mit weniger als 5% H2O2 sind gefahrstoffrechtlich nicht eingestuft, es kann jedoch beim Wischen und in noch stärkerem Maße ...
Stand: 08.04.2013
Dialog: 4345
) ist bei der Abgabe keine Sachkunde erforderlich. Aber nach § 9 ChemVerbotsV ist eine Identitätsfeststellung bei der Abgabe von ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen verlangt.Eine spezielle Sachkunde für den Umgang ist hier nicht bekannt. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
werden, und entleerte Behälter, die noch Reste von Gefahrstoffen enthalten können, sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert oder entsorgt werden. (7) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1 oder 2, erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 oder 2 eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121