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Kann man mittels Sicherheitsdatenblatt erkennen, ob es sich um einen Stoff oder ein Gemisch gemäß Gefahrstoffverordnung handelt?

KomNet Dialog 14739

Stand: 17.01.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Allgemeine Informationen

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Frage:

Kann man mittels Sicherheitsdatenblatt erkennen, ob es sich um einen Stoff oder ein Gemisch gemäß Gefahrstoffverordnung handelt? Falls ja - wo dort? Vielen Dank.

Antwort:

Nach Artikel 2 der EU-GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist ein Stoff ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;

Nach § 3 Nr. 4 Chemikaliengesetz (ChemG) sind Gemische:

"Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen"


Anhand des Sicherheitsdatenblattes kann z. T. auf die Frage ob ein Stoff oder Gemisch vorliegt geschlossen werden. Bei Gemischen werden in Kapitel 3 des Sicherheitsdatenblattes Angaben zu den Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen gemacht. Dabei ist es aber nicht unbedingt erforderlich, die vollständige Zusammensetzung (Art der Bestandteile und ihre jeweilige Konzentration) anzugeben. Bei einer Zubereitung / einem Gemisch, die als gefährlich eingestuft ist, müssen jedoch die "gefahrenbringenden" Bestandteile mit ihren jeweiligen Konzentrationen oder Konzentrationsbereichen angegeben werden. Daraus kann dann z.B. abgeleitet werden ob ein Gemisch / eine Zubereitung vorliegt.