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Zu der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 8 Absatz 6 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Dabei ist Folgendes anzugeben:1.die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,2.das Ergebnis der Prüfung auf Möglichkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
der Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten und Arbeitsplätze gemäß TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Das Expositionsverzeichnis ermöglicht dem Arbeitgeber und anderen Verantwortlichen im Arbeitsschutz einen Überblick über die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen exponierten Beschäftigten zu erhalten.Sie könnten das Verzeichnis um die bei Ihnen ...
Stand: 19.12.2022
Dialog: 24843
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
gefahrstoffrechtliche Dokumentation ist somit sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die im § 10 GefStoffV beschrieben sind. Diese Schutzmaßnahmen sind zusätzlich zu denen in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
und mit dem Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter allen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich zu machen.Bei Vorliegen eines Sicherheitsdatenblattes genügen im Gefahrstoffverzeichnis die Angaben über Bezeichnung des Gefahrstoffes und der Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Unter Punkt Absatz 8 Dokumentation wird empfohlen, die Gefährdungsbeurteilung, zu der auch das Gefahrstoffverzeichnis gehört ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
Nein, eine grundlegende Verpflichtung die Gefährdungen explizit in die Kategorien: gering, mittel und hoch einzustufen, und diese Stufeneinteilung in der Gefährdungsbeurteilung anzugeben, geht aus den von Ihnen genannten Rechtsvorschriften bzw. Regelungen nicht hervor. Die Gefährdungen müssen jedoch alle bei der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.Eine Einschränkung ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
zur Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung eingetragen werden. In dem Prüfplan sollten auch vorzusehende Ablaufzeiten festgehalten werden, da bei Prüfung und ggf. Einführung von Ersatzstoffen u. U. sogar mit Verfahrensänderungen i. a. längere Zeiträume beansprucht werden. Dabei spielt eine große Rolle, ob ein Stoff z. B. als Ausgangsstoff für ein chemisches Verfahren oder nur als Lösemittel eingesetzt ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Gefährdung keine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist (§ 6 Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Hinweis: Der Umfang der Unterweisungen gemäß § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" sollte im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
und Dauer der Exposition der Beschäftigten zu beurteilen. Bei Faserstäuben wird die Konzentration in Fasern/m³ (F/m³) angegeben.(14) Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Für die in den Tabellen 1a und 1b aufgeführten Tätigkeiten ist keine detaillierte Dokumentation erforderlich."Die Art und das Ausmaß der Exposition sind in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht wird dabei an keiner Stelle in der GefStoffV aufgehoben, lediglich der Umfang der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann entsprechend § 6 Abs. 8 S. 2 GefStoffV reduziert werden.Da insofern für jeden Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten i.S.d. § 2 Abs. 5 GefStoffV im Betrieb erfolgen, eine zumindest kurze ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
der Gefährdungen nach Nummer 6,5. zur Substitution gemäß TRGS 600,6. zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,7. zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen nach Nummer 7 und8. zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Nummer 8.Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
eingestuften Stoff verwendet, aber z. B. nur eine minimale Menge davon braucht bzw. durch Einsatz im geschlossenen System ohne Exposition für die Beschäftigten, kann man auf die ausführliche Dokumentation verzichten. Sie müssen allerdings für sich überprüfen, ob die in § 8 GefStoffV genannten allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten und ausreichend sind. Das ist Voraussetzung. In der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
können sein:...7. Änderungen im Regelwerk (z.B. GefStoffV, BetrSichV, ArbMedVV, TRGS, relevante TRBS oder DGUV-Vorschriften und -Regeln),..."Eine pauschale Antwort, ob die bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen überprüft und ggf. aktualisiert werden müssen, ist daher nicht möglich: Ein genereller "Bestandsschutz" besteht nicht; eine notwendige Überprüfung und ggf. Aktualisierung ist in erster Linie davon ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 3891
und gleichen Tätigkeiten reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes für jede der zu betrachtenden Tätigkeiten aus.Die in der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam bewerteten Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen müssen aus der Dokumentation nach Nummer 8 ersichtlich sein.Gleichartige Arbeitsbedingungen können auch bei räumlich getrennten Tätigkeiten (z.B. Probenahmen) vorliegen und mehrere ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
Maßnahmen sind vom Arbeitgeber jedoch festzulegen, z.B. Sauberkeit am Arbeitsplatz.(7) Liegt eine Tätigkeit mit geringer Gefährdung vor, kann auf eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden (siehe hierzu Nummer 8 Absatz 6 dieser TRGS)." ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Nein, dies ist nicht möglich.Die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).In § 14 Absatz 1 GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die mit dieser Tätigkeit verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen sind unabhängig voneinander zu beurteilen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
. zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Nummer 8.Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb und den zu beurteilenden Tätigkeiten unterschiedlich sein und müssen nicht in einer Person vereinigt sein.(3) Die Fachkunde umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:1. Eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 43944