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der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) den verschiedenen explosionsgefährlichen Stoffen zugeordneten Lagergruppen.1. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?Die Anforderungen an die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe in einem Lager sind von verschiedenen Randbedingungen abhängig. Neben der o.a. sprengrechtlichen Lagergruppenzuordnung der explosionsgefährlichen Stoffe ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 in ausge ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5463
Entnahme verhindert wird (z. B. Aufbewahrung in einem verschließbaren Stahlschrank), Eine Zusammenlagerung mit anderen explosionsgefährlichen Stoffen, brandfördernden Stoffen, hochentzündlichen Stoffen, leichtentzündlichen Stoffen und/oder entzündlichen Stoffen in einem Raum ist nicht zulässig.Im Gefahrenfall ist Personen, die zur Gefahrenabwehr eingreifen (z. B. Feuerwehr), der Aufbewahrungsort bekannt ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
für Sie die Anzeigepflicht nach § 14 SprengG, d.h. Sie haben der für Ihren Betriebssitz und Lagerrortzuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: die Dezernate 55 der Bezirksregierungen) die Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass es sich bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 um Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst. Diese Bauteile enthalten explosionsgefährliche Stoffe, welche bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Handhabung ein hohes Gefährdungspotential in sich bergen.Als Umgang nach dem Sprengstoffgesetz ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 8957
außerhalb eines genehmigten Lagers aufbewahrt werden. Für die Beurteilung der genehmigungsfreien Höchstlagermenge („kleine-Mengen-Regelung“) sind ausnahmslos die festgelegte Lagergruppe sowie der vorgesehene Aufbewahrungsort des aufzubewahrenden Stoffes oder Gegenstandes ausschlaggebend. Eine „spezifische Verpackung“ des aufzubewahrenden Stoffes oder Gegenstandes findet bei der Beurteilung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42396
verbrachten, überlassenen, verwendeten oder vernichteten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen. Der Erlaubnisinhaber kann sich zur Erfüllung der ihm nach Satz 1 obliegenden Pflichten einer anderen Person bedienen. .......Die Führung des Verzeichnisses ist im Abschnitt X (§§ 41 - 44) der 1. SprengV näher geregelt.In der Lagerverordnung nach SprenG (2. SprengV) gibt ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 7149
Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 22106
Nein, eine Lagerung in einem Arbeitsraum ohne geeigneten Schrank ist nicht zulässig. Regelungen für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen werden in der 2. Sprengverordnung (2. SprengV) und der Sprengstofflagerrichtlinie 240 (SprengLR 240) - Lagerung von Airbags und Gurtstraffer-Einheiten getroffen.Airbag- und oder Gurtstraffer-Einheiten müssen im Arbeitsraum immer ...
Stand: 08.01.2022
Dialog: 43437
. SprengV) zu beachten. In Abhängigkeit der Lagermenge kann der Schutzabstand auf Grund baulicher Maßnahmen bzw. auf Grund besonderer Schutzmaßnahmen verringert werden oder ganz entfallen. Es sollte mit der zuständigen Behörde vor der Antragstellung abgeklärt werden, ob sie einer Verringerung bzw. einem Entfallen des Schutzabstandes überhaupt zustimmt. Wenn ja, sollte abgeklärt werden, welche baulichen ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 6871
Wie in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen ist, dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verkauft werden. Nach neueren Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper durch ein aufgedrucktes CE Zeichen zu erkennen.Hinweis:Die jeweilige Katego ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1101
Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto aufbew ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 1109
Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR) sind vergleichbar mit Technischen Regeln zum Sprengstoffgesetz. Sie sind seinerzeit vom Bundesminister für Arbeit im "Bundesarbeitsblatt" bekannt gemacht worden. In den SprengLR sind die Anforderungen der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 2. SprengVO und deren Anlage konkretisiert.Sie sind insofern Regelungen i. S. des § 24 Sprengstoffgesetz - Spren ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 19842
Pyrotechnische Gegenstände (Airbags) und sonstige explosionsgefährliche Stoffe werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG erfasst.1. Anforderungen an die Lagerung: Die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten ist in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2.SprengV) geregelt. Für die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in "kleinen Mengen ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
Diese Frage kann mit den Worten der "Schießstandrichtlinien" vom 23.07.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 23.10.2012 B2)beantwortet werden."10.6.3.3.7 Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen Reinigung von Schießständen durch Fachunternehmen Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28288
Die Namensänderung ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz - SprengG). Diese entscheidet dann, ob eine Änderung oder sogar eine Neuausstellung der Erlaubnis nach § 7 SprengG (bei einem Wechsel der juristischen Person) erforderlich ist. In Bezug auf die Befähigungsscheine sind keine Änderungen notwendig. Hier erfolgt später (nach Erhalt der neuen bzw. geänderten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3368
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1.SprengV - § 34 (2): "Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen."In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie dort be ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 21891