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1. Frage: Sind für das Lager Druckentlastungsflächen erforderlich? Es sind keine Druckentlastungsflächen erforderlich.2. Frage: Können die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerbeständige Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen? Schutzabstände:Im vorliegenden Fall ist Nr. 2.3 der Anlage 1 zum Anhang zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (2 ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 6871
zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) den verschiedenen explosionsgefährlichen Stoffen zugeordneten Lagergruppen.1. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?Die Anforderungen an die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe in einem Lager sind von verschiedenen Randbedingungen abhängig. Neben der o.a. sprengrechtlichen Lagergruppenzuordnung der explosionsgefährlichen Stoffe ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
der genehmigungsfreien Höchstlagermenge keine Berücksichtigung. Somit sind – unabhängig von der Verpackung – sämtliche Airbag- und Gurtstraffereinheiten bei der Berechnung der max. zulässigen Nettoexplosivstoffmasse im Lager zu berücksichtigen.Sollen Airbag- und Gurtstraffereinheiten abweichend von Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV i.V. mit der Anlage 6 („kleine-Mengen-Regelung“) aufbewahrt werden, dann ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42396
ist eine Garage kein Lagerraum. Wenn also eine Garage als Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum genutzt werden soll, ist hierfür zunächst die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Danach darf die ehemalige Garage selbstverständlich als Lagerraum genutzt werden. Allerdings darf dann kein Kfz mehr in diesem Raum abgestellt werden. ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 6245
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1102
Diagnosetätigkeiten bei Airbags (insbesondere an Gasgeneratoren) sind keine Tätigkeiten, die im § 4 der 1.SprengV aufgelistet sind und dürfen somit auch NICHT durch eingeschränkt Fachkundige durchgeführt werden.Dies bedeutet, dass für die Tätigkeit, die Sie beschreiben, sprengstoffrechtliche Konzessionen nach § 7 (Firma) sowie § 20 (Beschäftigte) vorhanden sein müssen. Begründen lässt sich dies al ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42330
das Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, sollten die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Ferner sollten Personen, die mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen umgehen, hinsichtlich ihrer geistigen Fähigkeiten in der Lage sein, die von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen ausgehenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu verstehen. Die Personen sollten auch charakterlich geeignet sein, so ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 43780
Für Sprengstoffe und Zünder besteht ein Zusammenladeverbot. Allerdings dürfen Sprengstoffe und Zünder zusammen befördert werden ("verbringen"), wenn sich die Sprengstoffe oder die Zünder in einem besonders abgetrennten Laderaum befinden, der eine Übertragung der Zündenergie von den Zündern auf den Sprengstoff sicher verhindert. Dies kann z. B. eine Holzkiste mit einer Wandstärke von mind. 50mm sei ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1114
" ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager nicht erforderlich. Die max. zulässigen Mengen, die im Rahmen der "kleinen Mengen" genehmigungsfrei gelagert werden dürfen, sind in der Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannt. Im Übrigen sind die Nrn. 4.1 und 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV und die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240 ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
zu geben. Bei der Aufbewahrung darf die Temperatur der Explosivstoffe in den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten 75 °C (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder durch Heizkörper) nicht überschreiten. Im Arbeitsraum darf nicht geraucht werden, und es darf kein offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nur in Versandverpackungen aufbewahrt werden. Das Behältnis (z ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren, d ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 17220
Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1103
Diese Frage kann mit den Worten der "Schießstandrichtlinien" vom 23.07.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 23.10.2012 B2)beantwortet werden."10.6.3.3.7 Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen Reinigung von Schießständen durch Fachunternehmen Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28288
In dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen ist nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 über das ganze Jahr erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Ist der 28. Dezember ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1106
Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 8957
Wie Sie richtig beschrieben haben unterscheidet das Sprengstoffgesetz zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Tätigkeit. Gemäß § 4 (2) der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist das Ein- und Ausbauen mit eingeschränkter Fachkunde im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Im § 4 (3) wird für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Ein- und Ausbau nicht benannt. Somit ist ein ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42179
sind folgende Tätigkeiten mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu verstehen:1. Ein- und Ausbau2. Aufbewahren (Lagern)3. Vernichten4. Verbringen (Befördern)5. Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns6. EntsorgenGrundsätzlich besteht für jeden Gewerbetreibenden, der eine oder mehrere der aufgeführten Tätigkeiten ausübt, gemäß § 14 des SprengG die Pflicht, zwei Wochen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Dieses sogenannte Kleinfeuerwerk (z. B. Mehrschussbatterien, Raketen, Chinaböller, etc.) darf nur an den letzten drei Werktagen im Dezember an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Hierbei handelt es sich um das typische Silvesterfeuerwerk. Nur dieses wird in den nachfolgenden ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig von angren ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875