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Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
. Das bedeutet, dass lediglich Verpackungsvorschriften wie in Abschnitt 3.4.2 und 3.4.3 beschrieben eingehalten werden müssen und die Kennzeichnung wie in Abschnitt 3.4.7 erfolgen muss. Diese Befreiung ist bei Gebinden bis maximal 5 Litern möglich.Weiterhin kann Dichlormethan nach den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert werden. Werden maximal 333 Liter befördert, müssen nicht alle Vorschriften ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
vorn und hinten gekennzeichnet sein, sofern die Beförderungseinheit nicht andere gefährliche Güter enthält, für die eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 vorgeschrieben ist. In letzterem Fall darf die Beförderungseinheit nur mit den vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln oder gleichzeitig mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 und mit mit den Kennzeichen gemäss ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Verpackung angebracht zu werden. (2) Muss die äußere Verpackung eines Versandstücks nicht den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entsprechen, so werden sowohl die äußere als auch alle inneren Verpackungen einschließlich aller Zwischenverpackungen gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Ist jedoch die Kennzeichnung auf der inneren Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können die Freistellungen nach Kapitel 3.4 des ADR in Anspruch genommen werden.Nach den Vorgaben des Abschnitt 3.4.7 müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit der dort abgebildeten Kennzeichnung versehen sein. Die Begriffsbestimmung für ein Versandstück finden Sie in Kapitel 1.2 des ADR. Dort ist nachzulesen ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
unter erleichterten Bedingungen aufgeführt. Hingewiesen sei noch auf folgendes: Auch Stadtreinigung, der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr, die Polizei, die Bundeswehr haben die Gefahrguttransportvorschriften grundsätzlich in vollem Umfang einzuhalten, nur in Details, z. B. bei Gefahr im Verzug oder bei der Kennzeichnung sind für sie Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften vorgesehen.Hinweis:Die ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
. die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, ADR Schein und schriftliche Weisungen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
von Transportkisten vorgesehen hat. Hier liegt u.U., schon ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb vor;- für die Transportkiste sind keine geeigneten Haltepunkte vorhanden; d.h. die Kiste muss selber befestigt werden, dies ist eine Schwachstelle, die bei einer scharfen Bremsung oder beim Umkippen des Fahrzeugs zur Gefahr für den Beschäftigten werden kann;- ggf. kann Werkzeug aus der Kiste beim Unfall oder beim ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
werden, da eine erhebliche Verkehrsgefährdung zu befürchten ist. Es steht nicht in dem Ermessen des Verladers der Zuladung, dass Fahrzeug am Verlassen des Grundstückes zu hindern. Hier geht die Rechtsprechung ggf. von Nötigung aus. Es versteht sich von selbst, dass der Verlader der Zuladung dafür Sorge trägt, dass die eigene Ladung nur übergeben wird, wenn a) das Fahrzeug für die Ladung geeignet ist, b) Hilfsmittel ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
Wer ungereinigte und nicht entgaste leere Tanks zur Beförderung übergibt, versendet oder selbst befördert, hat dafür zu sorgen, dassnach Absatz 4.3.2.4.1 ADR/RID den Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften;Liegen eindeutige Pflichtverletzungen des Befüllers von Kesselwagen vor, so sollte mit diesen Unternehmen Kontakt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall kann auch die zuständige Behörde ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."Das bedeutet, dass die Flasche so zu verstauen oder durch geeignete Mittel (z.B. Verzurrgurte) zu sichern ...
Stand: 17.07.2025
Dialog: 5978
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
) zu nennen. Hier heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“In der Broschüre Ratgeber Pkw ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
dadurch gekennzeichnet, dass sie1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können."Diese beiden Punkte treffen hier auch zuund zusätzlich besagt Absatz 3:"Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1dadurch ...
Stand: 30.12.2020
Dialog: 43328
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
(Ladungssicherung) muss folgendes berücksichtigen:- Welches Ladungssicherungsverfahren ist für das bestimmte Gut/auf bestimmten Fahrzeugen das Geeignete (z.B. Formschluss, Niederzurrung, Diagonalzurrung)?So ist z.B. Niederzurrung nicht in allen Fällen möglich, da z.B. die Kartonagen bzw. das Gut selbst dieser Beanspruchung nicht ohne Schaden standhalten würden.Mann kann bei der Beurteilung auch zu dem Ergebnis ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Druckausgleich mit dem Ladeabteil beim Auslösen von Airbags dienen, erfüllen diese Anforderung üblicherweise nicht. Allerdings wird durch die Verhinderung des Gasaustauschs nur die Fahrzeugbesatzung während der Beförderung geschützt und nicht Personen, die im Anschluss das Ladeabteil oder den Container öffnen oder betreten, weshalb zusätzlich die Kennzeichnung nach Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 36 ADR ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071