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Euro geahndet werden.Ordnungswidrigkeiten gegen § 130 OWiG können, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.Die Geldbußen für die beauftragten Personen, die sich aus Polizeikontrollen ergeben, sind der Anlage 7 der RSEB zu entnehmen.zu 3.Die Ordnungsgelder können durch eine geeignete Pflichtenübertragung abgesichert werdenzu 4 ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
von Beschäftigten ausgeführt werden, die dafür geeignet und vom Arbeitgeber hierzu beauftragt sind. Sie müssen durch ihre berufliche Ausbildung oder Fortbildung über die notwendigen Sachkenntnisse zur Durchführung des Instandhaltungsauftrages verfügen.Ebenso bestimmt § 10 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge", dass Instandhaltungsarbeiten an Flurförderzeugen nur durch fachkundige Personen vorgenommen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 13336
Ja, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Schlüssel abzuziehen. In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist hierzu folgendes nachzulesen:"7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
, die sich aus dem ADR ergeben erfüllt werden. Welche das im einzelnen sind, steht im Absatz 1.1.3.6.2. Die Beschäftigten sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Sobald die Voraussetzungen für die Freistellungen nicht mehr erfüllt sind, sind alle Vorschriften des ADR anzuwenden. Zusätzlich ist ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich zu bestellen und beauftragte Personen zu schulen. Nähere Informationen erhalten ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
dürfen nur vom Hersteller oder durch von ihm beauftragte Personen vorgenommen werden. Dabei ist unbedingt sicherzustellen, dass der Zurrgurt seine ursprünglichen Leistungseigenschaften beibehält.[...]" ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
oder Aushilfen, Neulinge oder langjährig Beschäftigte, wer Mitgänger-Flurförderzeuge steuert, trägt Verantwortung für sich selbst und für andere. Deshalb dürfen für diesen Job auch nur Personen beauftragt werden, die körperlich, geistig und charakterlich geeignet, 18 Jahre alt, gründlich in die Handhabung eingewiesen und unterwiesen worden sind.1“Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 43979
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen die ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
der Praxis hat sich bewährt, dass ein Fahrzeug beladen wird, der Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern die Ladungssicherung in Ordnung ist, erhält der Fahrzeugführer dann die Frachtpapiere (Vier-Augen-Prinzip) und kann seine Fahrt beginnen. Die Dokumentation mittels ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu beheben." Bei dem Lehrgang für verantwortliche Personen handelt es sich um eine Schulung zur Mitarbeiterqualifizierung. Die jährliche Unterweisung zum Thema Ladungssicherung ergibt sich aus dem § 12 ArbSchG in Verbindung ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Betroffen ist hier die Rechtsdefinition „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“ gemäß § 2 „Begriffsbestimmungen“ des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG). Beförderung im Sinne von § 2 Abs. 2 GGBefG beinhaltet auch „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“. Ein solcher Aufenthalt liegt nach § 2 Abs. 2 GGBefG vor, „wenn dabei ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet im vor ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
ist bei Arbeitsmitteln grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und eine Person mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln zu berücksichtigen.Liegen die Voraussetzungen des § 14 BetrSichV vor, dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden. Nähere ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
gefährlicher Güter ist nicht erforderlich, wenn die Beförderung - wie oben beschrieben - durchgeführt wird.Wird eine Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR durchgeführt, ist der damit beauftragte Mitarbeiter zu unterweisen (Unterabschnitt 1.3.2.3 ADR).Eine detaillierte Beschreibung aller vermittelten Unterweisungsinhalte ist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufzubewahren ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.Der Sachkundige wird in den Regelwerken jetzt jedoch durch die "befähigte Person" abgelöst. Die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953