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Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
Die Arbeitsstättenverordnung gilt nur für Gebäude und im Freien, Schiffe sind dort nicht erfasst. Auf Schiffen findet das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) Anwendung. Dieses Gesetz regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 16512
zu 1Ja. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt u.a. die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- und Schienenverkehr. Für die innerbetriebliche Beförderung findet das Regelwerk keine Anwendung. Somit darf ein Mechaniker einen Gefahrguttransporter, ohne dass er im Besitz einer Bescheinigung nach Abschnitt 8.2.1 des ADR (Gefahrgutführerschein ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
Entscheidungshilfen und bildet einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht zunächst jedem frei, das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
-Durchführungsrichtlinien (RSEB) zu diesem Thema weitere Informationen genannt. Aber Ausdünstungen/Gerüche von Chemikalien können z. B. durch ihre Gesundheitsgefährdung, brandfördenden Eigenschaften etc. zu einer konkreten Gefahr werden. Letztendlich liegt die grundsätzliche Verantwortung zur Anwendung des Unterabschnittes 1.1.3.5 ADR beim Absender, Verlader und Beförderer. Zur Rechtssicherheit des Begriffes leer ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
und Kondensatoren in Beförderungsmitteln befördert werden, die mit einer dichten Wanne aus Metall mit einer Mindesthöhe von 800 mm ausgerüstet sind, welche saugfähiges inertes Material in einer mindestens für die Aufnahme des 1,1fachen Volumens jeglicher freien Flüssigkeit ausreichenden Menge enthält. Eine mögliche Alternative ist die Anwendung der IBC02. Dadurch sind metallene IBC (31A, 31B und 31N), starre ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
finden die Vorschriften des ADR keine Anwendung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR. Die Beförderungseinheit ist nicht zu kennzeichnen und es muss kein Beförderungspapier erstellt werden. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
von Lasten eingerichtet und 3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind. In dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist zum Anwendungsbereich folgendes nachzulesen: Dieser BG-Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25280
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Bei dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung muss die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) “Fahrzeuge“ berücksichtigt werden. Nach § 35 Fahrzeugführer der DGUV Vorschrift 70 ...
Stand: 19.08.2022
Dialog: 1966
menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beziehungsweise eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind,"zutreffend ist und somit die DGUV Vorschrift 68 greift.DGUV Vorschrift 68 § 2 "Begriffsbestimmung" besagt in Absatz 1:"Flurförderzeug im Sinne ...
Stand: 30.12.2020
Dialog: 43328
, dass ein Versandstück das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Grossverpackung oder dem Grosspackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt ist.Die eigentliche Verpackung des Kraftstoffadditiv ist nach den Vorgaben des Artikel 33 der CLP Verordnung zu kennzeichnen.Hinweis:Bei Anwendung der Freistellungen nach Kapitel 3.4 sind folgende Vorschriften des ADR weiterhin ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt. "Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind: - Die Flaschenventile müssen dicht ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
der Verlader die Vorschriften über die Beladung und die Handhabung nach Kapitel 7.5 ADR (z.B. Ladungssicherung) zu beachten.Eine Ausnahme gibt es bei den Freistellungen gemäß Abschnitt 1.1.3 ADR.Hier heißt es im Unterabschnitt 1.1.3.1, dass die Vorschriften des ADR/RID keine Anwendung bei der Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, finden.Voraussetzung ist, dass diese ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
werden hierfür üblicherweise Containerbrücken mit "Laschkörben" eingesetzt. Auf See, d. h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) Anwendung, für Schiffe deutscher Flagge auch das Seemannsgesetz (SG). Das SchSG mit seinen in den Anlagen genannten internationalen Schiffssicherheitsregelungen übernimmt dabei die Funktion der nationalen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Lenkmanövern und bei einer Vollbremsung verhindert. Unter die Palette werden Antirutschmatten gelegt. Um zu verhindern, dass der Spanngurt sich beim Festziehen in die Sackware drückt, solte auf die oberste Reihe eine Palette oder ähnliches gelegt werden, somit wird der Anpressdruck auch besser verteilt. Bei Anwendung von Antirutschmatten reicht es dann auch aus den Spanngurt handfest anzuziehen. Weiterhin ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
ist ein Beförderungspapier bei dem Transport gem. 1.1.3.6 zu erstellen und mitzuführen. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1.). Dort heißt es: 1. Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden. Hinweis: Auf die Ausnahme 18 der Gefahrgut ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
auszustatten.f) Während des Beladens oder Entladens muss der Motor abgestellt werden.g) Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss ihrer Verantwortlichkeit und Funktionen nach eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten.Um Detailfragen der Beförderung bzw. zur Anwendung der Handwerkerregelung zu klären, ist es grundsätzlich empfehlenswert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431