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ist, dass den Vorschriften der Absätze 1.4.2.3.1 und 1.4.2.3.2 des ADR entsprochen wird."Weiterhin finden sich in Abschnitt 7.5.1 u. a. noch folgende Informationen:"7.5.1.1 Bei der Ankunft am Be- und Entladeort, einschliesslich Container-Terminals, müssen das Fahrzeug und die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung sowie gegebenenfalls der (die) Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
nicht den Vorschriften des ADR."Im Regelfall sollten die von Ihnen genannten Kühlschränke unter die Sondervorschrift 291 fallen und die Vorschriften des ADR, wie z. B. die Kennzeichnung, müssen nicht eingehalten werden. ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
- und Absetzbehälter aufgenommen werden, deren Gesamtgewicht die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht des Trägerfahrzeuges nicht überschreiten". Diese ergibt sich aus der Kennzeichnung des Absetzkippers (und dem Fahrzeugschein) und des Absetzbehälters (Typenschild).Behälter können auch übereinander oder ineinander gestapelt und transportiert werden, sofern dies für die Behälter zugelassen ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
. Das bedeutet, dass lediglich Verpackungsvorschriften wie in Abschnitt 3.4.2 und 3.4.3 beschrieben eingehalten werden müssen und die Kennzeichnung wie in Abschnitt 3.4.7 erfolgen muss. Diese Befreiung ist bei Gebinden bis maximal 5 Litern möglich.Weiterhin kann Dichlormethan nach den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert werden. Werden maximal 333 Liter befördert, müssen nicht alle Vorschriften ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
vorn und hinten gekennzeichnet sein, sofern die Beförderungseinheit nicht andere gefährliche Güter enthält, für die eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 vorgeschrieben ist. In letzterem Fall darf die Beförderungseinheit nur mit den vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln oder gleichzeitig mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 und mit mit den Kennzeichen gemäss ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Verpackung angebracht zu werden. (2) Muss die äußere Verpackung eines Versandstücks nicht den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entsprechen, so werden sowohl die äußere als auch alle inneren Verpackungen einschließlich aller Zwischenverpackungen gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Ist jedoch die Kennzeichnung auf der inneren Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können die Freistellungen nach Kapitel 3.4 des ADR in Anspruch genommen werden.Nach den Vorgaben des Abschnitt 3.4.7 müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit der dort abgebildeten Kennzeichnung versehen sein. Die Begriffsbestimmung für ein Versandstück finden Sie in Kapitel 1.2 des ADR. Dort ist nachzulesen ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
unter erleichterten Bedingungen aufgeführt. Hingewiesen sei noch auf folgendes: Auch Stadtreinigung, der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr, die Polizei, die Bundeswehr haben die Gefahrguttransportvorschriften grundsätzlich in vollem Umfang einzuhalten, nur in Details, z. B. bei Gefahr im Verzug oder bei der Kennzeichnung sind für sie Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften vorgesehen.Hinweis:Die ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
. die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, ADR Schein und schriftliche Weisungen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst (1.3 ADR) oder das Mitführen eines 2 kg Feuerlöschers sowie die Kennzeichnung des Gefahrguts. Die genaue Auflistung der für Ihre Beförderung nicht anzuwendenden und anzuwendenden Gefahrgutvorschriften entnehmen Sie bitte dem Absatz 1.1.3.6.2 ADR.HInweis:Es ist bei jeder Fahrt ein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 zu erstellen. Nach Absatz ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Druckausgleich mit dem Ladeabteil beim Auslösen von Airbags dienen, erfüllen diese Anforderung üblicherweise nicht. Allerdings wird durch die Verhinderung des Gasaustauschs nur die Fahrzeugbesatzung während der Beförderung geschützt und nicht Personen, die im Anschluss das Ladeabteil oder den Container öffnen oder betreten, weshalb zusätzlich die Kennzeichnung nach Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 36 ADR ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Containern befördert werden, müssen die Ladetüren der Fahrzeuge/Wagen oder Container mit folgender Kennzeichnung versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss:"ACHTUNGKEINE BELÜFTUNGVORSICHTIG ÖFFNEN"Diese Angaben müssen in einer Sprache abgefasst sein, die vom Absender als geeignet ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686