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Auch auf einem Schiff einer deutschen Reederei, das unter zypriotischer Flagge fährt, sind Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.Die Rechtsquelle ist das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation.Sie finden die Rechtsquelle im § 116 Seearbeitsgesetz/SeearbG Das Seearbeitsübereinkommen, 2006, finden Sie hier: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 23525
Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll se ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/ Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat/Personalrat vertreten. Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten der Bestimmungen des Arbeitsschutzes verbleibt aber beim Arbeitgeber. Es empfiehlt sich, die getroffenen Maßnahmen in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben.Maßgebliche ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 22960
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeits ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6667
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z. B. in Fremdbetrieben, tätig sind. Die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten zur Zusammenarbeit bleiben davon unberührt.Wenn also nötige Sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen werden und der Auftraggeber bzw. der Aufsichtsführende Unterstützung verweigert, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber als vorrangige Ansprechperson wenden und Abhilfe ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
und Beseitigen von außen anhaftendem Füllgut genannt.Auszug aus dem Verordnungstext:§ 23 Absatz 1 Nummer 8 Pflichten des BefüllersDer Befüller im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt hat dafür zu sorgen, dass nach Absatz 4.2.1.9.6 Buchstabe b oder Absatz 4.3.2.3.5 ADR/RID an den Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften;§ 26 Absatz 1 Nummer 1 Sonstige Pflichten ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
handeln.“ Unter folgendem Link stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVD) die „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See“ zum Download zur Verfügung:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-seeschifffahrt.htmlUnter "weiterführende Informationen" finden Sie u.a. auch die o.g. Durchführungsanweisung unter RM 2021. ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 43751
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
geben. Trotzdem haben wir die folgenden Informationen für Sie zusammengestellt:Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments in deutsches Recht und soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse an die Berufskraftfahrer/innen bewirken.Es sind die Einzelheiten ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 18721
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 16237
ein Bericht vorgelegt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR.Ein meldepflichtiges Ereignis liegt vor, wenngefährliches Gut ausgetreten ist oder die unmittelbare Gefahr des Austretens bestand,ein Personen-, Sach- oder Umweltschaden eingetreten ist oderBehörden beteiligt waren.Einzelheiten finden Sie im Unterabschnitt 1.8.5.3. Es ist der Vordruck aus dem Unterabschnitt 1.8.5.4 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651
Pflichten des Fahrzeugführers" der StVO ergeben.§ 23 StVO "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers":"(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Angaben über Gewicht, Anschlagpunkte, Schwerpunkt etc. sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung herzustellen.Die Pflichten für den Verlader ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken, wie z.B.- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22- Handelsgesetzbuch (HGB) § 412- Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen; DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478