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Muss auf einem Schiff einer deutschen Reederei (5 Besatzungsmitglieder), das unter zypriotischer Flagge fährt, ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
KomNet Dialog 23525
Stand: 09.05.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schifffahrt
Frage:
Muss auf einem Schiff einer deutschen Reederei (5 Besatzungsmitglieder), das unter zypriotischer Flagge fährt, ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
Antwort:
Auch auf einem Schiff einer deutschen Reederei, das unter zypriotischer Flagge fährt, sind Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.
Die Rechtsquelle ist das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation.
Sie finden die Rechtsquelle im § 116 Seearbeitsgesetz/SeearbG
Das Seearbeitsübereinkommen, 2006, finden Sie hier: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normativeinstrument/wcms_c186_de.pdf .
Anzuwenden ist die Norm A4.3 "Schutz der Gesundheit und Sicherheit und Unfallverhütung" (Seite 70 des Dokumentes, Seite 78 der Datei), Absatz 2 Nr. d.