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Muss auf einem Schiff einer deutschen Reederei (5 Besatzungsmitglieder), das unter zypriotischer Flagge fährt, ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

KomNet Dialog 23525

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schifffahrt

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Frage:

Muss auf einem Schiff einer deutschen Reederei (5 Besatzungsmitglieder), das unter zypriotischer Flagge fährt, ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Antwort:

Auch auf einem Schiff einer deutschen Reederei, das unter zypriotischer Flagge fährt, sind Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.


Die Rechtsquelle ist das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation.

Sie finden die Rechtsquelle im § 116 Seearbeitsgesetz/SeearbG 


Das Seearbeitsübereinkommen, 2006, finden Sie hier: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normativeinstrument/wcms_c186_de.pdf .

Anzuwenden ist die Norm A4.3 "Schutz der Gesundheit und Sicherheit und Unfallverhütung" (Seite 70 des Dokumentes, Seite 78 der Datei), Absatz 2 Nr. d.