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Die Antwort auf Ihre Frage leitet sich u. a. aus der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" - § 15 (Verlassen des Flurförderzeuges) ab:"(1) Der Fahrer hat vor dem Verlassen des Flurförderzeuges dafür zu sorgen, dass dieses kein Hindernis auf Verkehrs- und Fluchtwegen bildet und dass Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zugänglich ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13295
Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht als lose Schüttung im Sinne des Abschnittes 7.3.1 ADR befördert werden. (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Ungereinigte leere oder teilentleerte Behälter, welche entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, Höhenunterschiede zwischen der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken, ist nicht zulässig. Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Nach § 55 (3) der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" dürfen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Der "normale" Staplerschein reicht nicht aus.Fazit: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmern Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung -BetrSichV- und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge ist unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 3463
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Anforderungen und Erläuterungen an die Nutzung von Flurförderzeugen und den Lastentransport enthält die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Zur Ladungssicherung sind folgende grundsätzlichen Anforderungen genannt:"§ 11 Beladung (1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden. (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
Unserer Einschätzung nach handelt es sich im beschriebenem Fall nicht um eine bestimmungsgemäße Verwendung. In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in § 6 "Bestimmungsgemäße Verwendung" folgendes nachzulesen:"Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden."In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 finden sich folgende Erläuterungen:"Die bestimmungsgemäße ...
Stand: 06.09.2023
Dialog: 42245
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
Auch bei einer Geschwindigkeit von weniger als 25 km pro Stunde müssen Sicherheitsgurte angelegt werden, wenn die Bauart des Fahrzeugs den Einbau von Sicherheitsgurten verlangt.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge " ist in § 8 "Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer, Sicherheitsgurte", Absatz 8 festgelegt: "In Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Lastkraftwagen und in hinsichtlich ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 3528
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob die Beschäftigten im Außendienst ihre Dienstgeschäfte mit einem firmeneigenen Fahrzeug oder mit ihrem Privatfahrzeug erledigen.Für Firmenfahrzeuge gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Danach (§ 35 Abs.1) darf der Unternehmer (Arbeitgeber) "mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. (3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind, und2.hat den Absender nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe a Gliederungseinheit ii in Verbindung mit Buchstabe c ADR/RID/ADN über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination zu informieren.(2) Der Empfänger im Straßenverkehr darf ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich keine speziellen Fristen und Inhalte einer Nachschulung zum Thema Ladungssicherung. Anforderungen an allgemeine arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen ergeben sich u. a. aus folgenden staatlichen Vorschriften (nicht abschließend): § 12 Arbeitsschutzgesetz § 12 Betriebssicherheitsverordnung § 14 Biostoffverordnung § 14 Gefahrstoffverordnung Zahlreiche ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25270
Stahlblechkanister haben keine Einprägung mit einem Ablaufdatum wie die Kunststoffkanister.Die Kanister (Kunststoff und Stahlblech) bekommen, wenn sie nach den Vorschriften des ADR und DIN Normen gebaut werden, eine allgemeine Zulassung für den Transport von gefährlichen Gütern.Ob ein Kanister den bauartrechtlichen Vorschriften entspricht, kann man daran erkennen, dass entweder auf dem Griff ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 11731
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003