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sind beim Transport zu sichern. In den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 sind die Bedingungen genannt, nach denen Transporte von Privatpersonen nicht unter die Vorschriften fallen.Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 gelten für Beförderungen durch Unternehmen in Verbindung mit ihrer ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
Verpackung angebracht zu werden. (2) Muss die äußere Verpackung eines Versandstücks nicht den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entsprechen, so werden sowohl die äußere als auch alle inneren Verpackungen einschließlich aller Zwischenverpackungen gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Ist jedoch die Kennzeichnung auf der inneren Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können die Freistellungen nach Kapitel 3.4 des ADR in Anspruch genommen werden.Nach den Vorgaben des Abschnitt 3.4.7 müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit der dort abgebildeten Kennzeichnung versehen sein. Die Begriffsbestimmung für ein Versandstück finden Sie in Kapitel 1.2 des ADR. Dort ist nachzulesen ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
unter erleichterten Bedingungen aufgeführt. Hingewiesen sei noch auf folgendes: Auch Stadtreinigung, der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr, die Polizei, die Bundeswehr haben die Gefahrguttransportvorschriften grundsätzlich in vollem Umfang einzuhalten, nur in Details, z. B. bei Gefahr im Verzug oder bei der Kennzeichnung sind für sie Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften vorgesehen.Hinweis:Die ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
. die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, ADR Schein und schriftliche Weisungen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
In der ASR A1.8 "Verkehrswege" finden sich folgende Begriffsbestimmungen für Fahrsteige und Fahrtreppen:"3.24 Fahrsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bän-dern zur Beförderung von Personen zwischen zwei auf gleicher oder unterschiedlicher Höhe liegenden Verkehrsebenen. Es können geeignete Transporteinrichtungen (z. B. Einkaufswagen) mitgeführt werden.3.25 Fahrtreppen ...
Stand: 26.04.2018
Dialog: 42271
sich das OLG Thüringen bereits in einem Urteil in 2005 geäußert. Das Gericht kam in seinem Urteil AZ: 1Ss 34/05 zu dem Schluss, dass sporadische Kontrollen nicht ausreichen. Eine lückenlose Kontrolle ist somit erforderlich.Auf die "Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung" in Anlage 7 des ADR weisen wir hin. ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten.Bis zu einer bestimmten Menge (hier werden Sie nicht drüber kommen) können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" beschrieben (www.baua.de/TRBS/).Die Voraussetzung/Eignung der befähigten Person leitet sich u.a. aus der TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" ab. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst (1.3 ADR) oder das Mitführen eines 2 kg Feuerlöschers sowie die Kennzeichnung des Gefahrguts. Die genaue Auflistung der für Ihre Beförderung nicht anzuwendenden und anzuwendenden Gefahrgutvorschriften entnehmen Sie bitte dem Absatz 1.1.3.6.2 ADR.HInweis:Es ist bei jeder Fahrt ein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 zu erstellen. Nach Absatz ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Druckausgleich mit dem Ladeabteil beim Auslösen von Airbags dienen, erfüllen diese Anforderung üblicherweise nicht. Allerdings wird durch die Verhinderung des Gasaustauschs nur die Fahrzeugbesatzung während der Beförderung geschützt und nicht Personen, die im Anschluss das Ladeabteil oder den Container öffnen oder betreten, weshalb zusätzlich die Kennzeichnung nach Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 36 ADR ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Containern befördert werden, müssen die Ladetüren der Fahrzeuge/Wagen oder Container mit folgender Kennzeichnung versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss:"ACHTUNGKEINE BELÜFTUNGVORSICHTIG ÖFFNEN"Diese Angaben müssen in einer Sprache abgefasst sein, die vom Absender als geeignet ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
und Schutzmaßnahmen festzulegen.Zusammenfassend: Werden die im ADR festgelegten Anforderungen an Mengen, Kennzeichnungen und Anforderungen an Behälter eingehalten, besteht aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Vermutung, dass die geforderten Schutzziele erreicht werden.Abweichungen davon sind stets mit Angabe der Ersatzmaßnahme zu begründen. Kosten dürfen allgemein als Begründung nicht angeführt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
, die eine Freisetzung der Gefahrgüter während der Beförderung verhindern.Zusätzliche einschränkende Maßnahmen sind in der GGVSEB Anlage 2 Nr. 2.1 c beschrieben. Zum einen werden einige Gefahrgüter bezüglich der Mengengrenze eingeschränkt, zum anderen müssen verschiedene Verpackungsvorschriften beachtet werden.Welche Behälter müssen verwendet werden?Es sind die „Allgemeinen Verpackungsvorschriften ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
, entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorgaben des OWiG. Siehe hierzu auch die Informationen der DGUV Information 211-001 (bisher: BGI 508) "Übertragung von Unternehmerpflichten". Der Bußgeldkatalog aus dem Gefahrgutrecht findet sich in Anlage 7 der RSEB. Hinweis: Ihre Anfrage betrifft zum Teil auch rechtliche Belange. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierzu keine Aussage treffen ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
ausgebildet bzw. weitergebildet.Weiter sind in der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" Mindestanforderungen an die Dokumentation genannt:Unter Ziffer 4.2.2 "Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nr. 3.3.2" wird folgendes ausgeführt:Der Arbeitgeber legt fest, dass und wie das Ergebnis der Prüfung durch die befähigte Person nach Nr. 3.3.2 aufgezeichnet ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953
Euro geahndet werden.Ordnungswidrigkeiten gegen § 130 OWiG können, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.Die Geldbußen für die beauftragten Personen, die sich aus Polizeikontrollen ergeben, sind der Anlage 7 der RSEB zu entnehmen.zu 3.Die Ordnungsgelder können durch eine geeignete Pflichtenübertragung abgesichert werdenzu 4 ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
und die Handhabung nach den Unterabschnitten 7.5.1.1, 7.5.1.2, 7.5.1.4 und 7.5.1.5 und den Abschnitten 7.5.2, 7.5.5, 7.5.7, 7.5.8 und 7.5.11 ADR zu beachten Nach § 37 Absatz 1 Nr. 21 a GGVSEB stellt dies eine Ordnungswidrigkeit da. In Anlage 7 der RSEB finden Sie die Regelsätze des Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für den Verstoß gegen die Vorschriften zum Transport von gefährlichen Gütern. Hinweis: Normen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128