Ergebnisse 1 bis 20 von 59 Treffern
und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
der Praxis hat sich bewährt, dass ein Fahrzeug beladen wird, der Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern die Ladungssicherung in Ordnung ist, erhält der Fahrzeugführer dann die Frachtpapiere (Vier-Augen-Prinzip) und kann seine Fahrt beginnen. Die Dokumentation mittels ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
Anforderungen und Erläuterungen an die Nutzung von Flurförderzeugen und den Lastentransport enthält die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Zur Ladungssicherung sind folgende grundsätzlichen Anforderungen genannt:"§ 11 Beladung (1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden. (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
Unterweisung:Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Es ist richtig, dass dies einen Verstoß gegen eine korrekte Ladungssicherung darstellt, da der Hersteller diese zum Zweck der Befestigung vorgesehen hat. Aus diesem Grund sind auch alle Twistlocks zu benutzen.Wenn die Wechselbrücke mit allen für die Befestigung vorgesehen Twistlocks mit dem Fahrzeug verbunden wird, gilt das Fahrzeug zusammen mit der Wechselbrücke als Fahrzeugeinheit ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8743
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Die Beschäftigten, die Ladungssicherungsaufgaben wahrnehmen, sind zu schulen. Siehe hierzu die Infomationen in dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM unter der Nummer 1.7. Hier ist Folgendes nachzulesen:"VDI 2700 Bl. 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“ Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw. deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM (hier finden sich auch noch weitere hilfreiche Informationen zum Thema "Ladungssicherung") ist unter dem Punkt 1.7 "Mitarbeiterqualifizierung" folgendes ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Angaben über Gewicht, Anschlagpunkte, Schwerpunkt etc. sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung herzustellen.Die Pflichten für den Verlader ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken, wie z.B.- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22- Handelsgesetzbuch (HGB) § 412- Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen; DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Prüfkraft gefordertRückwand 25% der Nutzlast, max. 3100 daN Prüfkraft gefordertSeitenwand 30% der NutzlastIn der Ladungssicherung können diese Werte nur bei formschlüssiger Beladung angenommen werden.AnmerkungDie Plane muss nicht der EN 12641-2 entsprechen; sie dient nur der Wetterdichtigkeit und ist nicht in der Lage Kräfte zur Ladungssicherung aufzunehmen.Die DIN EN 12642 wurde zum Januar 2007 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15757
Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat." Weiter führt der § 315 b Strafgesetzbuch -StGB- auf: "Im Zusammenhang mit der Ladungssicherung kommen als Täter alle in Betracht, die eine Pflicht nach Ladungssicherung trifft und die in Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Pflicht gleichzeitig einen Straftatbestand erfüllen." Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften lassen die Verlagerung ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie u. a. auf dem Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de. Nach § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- gilt, dass die Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich keine speziellen Fristen und Inhalte einer Nachschulung zum Thema Ladungssicherung. Anforderungen an allgemeine arbeitsschutzrechtliche Unterweisungen ergeben sich u. a. aus folgenden staatlichen Vorschriften (nicht abschließend): § 12 Arbeitsschutzgesetz § 12 Betriebssicherheitsverordnung § 14 Biostoffverordnung § 14 Gefahrstoffverordnung Zahlreiche ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25270