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(Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen, sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der BetrSichV, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 aufgeführt und gelten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit der Exposition wechseln können, so hat der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen insbesondere zu ermitteln auf der Grundlage von Bekanntmachungen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
gehen.Sie statten ihre Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben der Versender mit den benötigten Hilfsmitteln für die Ladungssicherung aus.Es ist dringend zu empfehlen Art, Umfang und Gestellungspflicht vertraglich zwischen Versender und Logistikdienstleistern zu regeln.Da hier auch straßenverkehrsrechtliche Aspekte betroffen sind, zu denen KomNet keine Beratung anbietet, sollte die zuständige ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Arbeitsmitteln" entnehmen.Speziell zum Rückwärtsfahren mit Flurförderzeugen ist § 12 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 heranzuziehen. Danach dürfen Flurförderzeuge nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird (zweite Person als Einweiser). Dies wird in der Durchführungsanweisung zu § 12 Abs. 1 der DGUV Vorschrfit 68 folgendermaßen erläutert: "Muss ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6578
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge ist unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 3463
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmenge gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Dies findet somit z. B. bei Tankfahrzeugen keine Anwendung. Nach der Ausnahme 31 (S) "Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen" der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) müssen die nach § 14 Abs. 4 und 5 GGVSEB zuständigen Personen (amtlich anerkannte Sachverständige) nicht im Besitz ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1517
In der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" steht:"Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42292
Zu 1.Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Innerbetriebliche Transport fällt nicht unter die Vorschriften des Gefahrgutrechts. Er ist durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) ausgeschlossen. ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt. "Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind: - Die Flaschenventile müssen dicht ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob die Beschäftigten im Außendienst ihre Dienstgeschäfte mit einem firmeneigenen Fahrzeug oder mit ihrem Privatfahrzeug erledigen.Für Firmenfahrzeuge gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Danach (§ 35 Abs.1) darf der Unternehmer (Arbeitgeber) "mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200
wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden.Insbesondere ist ein Nachweis über die letzte wiederkehrende Prüfung am Betriebsort vorzuhalten, soweit diese gemäß BetrSichV vorgeschrieben ist (§ 14 Abs. 7 und § 17 Abs. 1 BetrSichV).Im Falle ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Nach § 5 Absatz 3 der Unfallverhütungsvorschrift der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" unter § 12 Abs. 7 genannte Forderung, dass beim Befahren von Gefällen und Steigungen die Last bergseitig geführt werden muss, wird zwar in der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" und in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" wiederholt bzw. angesprochen, aber weder ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens1. ein Unterlegkeil beia. Kraftfahrzeugen - ausgenommen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
dieser DGUV Vorschrift ausgenommen (§ 1 Abs. 2 Nr.12) .Erfahrungsgemäß kann es im Falle eines Unfalles bei der Nutzung eines privaten Pkw zu dienstlichen Zwecken zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wg. der Unfallkosten, wie z.B. Wertminderung des Fahrzeugs, Verlust von Schadensfreiheitsrabatten, Selbstbehalte, kommen. Es ist zu empfehlen, neben den zu vergütenden ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 6229
der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349
/Produktsicherheit/Produktgruppen/pdf/Lastaufnahmemittel.pdf ) müssen die allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt entsprechend § 3 Abs. 2 Prduktsicherheitsgesetz - ProdSG erfüllt werden.Ob die Zugstangen für die Tätigkeit geeignet und welche Maßnahmen zu treffen sind, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269