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, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern“).Weitere Informationen hierzu enthält der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unter dem § 297 Unerlaubte Benutzung der Steuerung:"Die Anforderungen in Nummer 3.3 ergänzen die allgemeinen Anforderungen an Sicher-heit und Zuverlässigkeit von Steuerungen in Nummer 1.2.1. Der erste Satz in Nummer 3.3 schreibt ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
/DE/Themen/Typgenehmigung/typgenehmigung_node.htmlDavon unabhängig gelten die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge auch für diese Fahrzeuge. ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Die Zusatzgwichte fallen nicht unter die MRL und sind daher auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Hinweis: Die Zusatzgewichte müssen für das Fahrzeug geeignet sein. Dazu sind die Angaben gemäß ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit d ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
eines mobilen Arbeitsmittels vorhandenen Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber ergänzend zu den in Nummer 3.2.1 genannten technischen Maßnahmen organisatorische Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.Dies können z. B. sein:Einsetzen eines Einweisers und Vereinbarung von Handsignalen zum Einweisen von Fahrzeugen,Festlegung zum Einstellen und Verwendung ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
nachzulesen:"Wenn die beim Führen eines mobilen Arbeitsmittels vorhandenen Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber ergänzend zu den in Nummer 3.2.1 genannten technischen Maßnahmen organisatorische Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.Dies können z. B. sein:Einsetzen eines Einweisers und Vereinbarung von Handsignalen zum Einweisen von Fahrzeugen,Festlegung ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
nach wie vor als sicher angesehen werden kann. 2. Es liegt zwar eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, die vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine vor der Veränderung sind aber hierfür weiterhin ausreichend, so dass die Maschine nach wie vor als sicher angesehen werden kann. 3. Es liegt eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor und die vorhandenen ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob die F ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
des Bereitstellens auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen. Ob dies der Fall ist, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind (§ 3 BetrSichV). Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, dass die nachgebauten Schutzgläser einen ausreichenden Schutz gewährleisten.In der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung (Bundesratsdrucksache 400/14) wird diesbzgl. ausgeführt:"Im Rahmen der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)Sollten die Computer im direkten Zusammenhang mit beweglichen Teilen (Roboter, Fahrzeugen, …) fungieren, käme z. B. auch die Maschinenrichtlinie in Frage.Als Hersteller sind Sie auch verpflichtet, Ihr Produkt ordnungsgemäß auf dem Markt bereit zu stellen. Dazu gehört auch eine Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Sicherheitsprüfung, richtige ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
müssen Sie bei der Benutzung des Traktors durch Arbeitnehmer die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung beachten. Hiernach ist nach der Änderung der Traktor durch eine befähigte Person dahin gehend zu prüfen, dass er weiterhin sicher betrieben werden kann und zum anderen sind die Arbeitnehmer anhand einer Betriebsanweisung in die sichere Benutzung zu unterweisen.Im weiteren ist auch zu beachten, dass die Verlegung ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitnehmerschutz nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Hierbei ist § 8 BetrSichV zu berücksichtigen:"§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen(...)(4) Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können oder müssen sich die Beschäftigten ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
Schlussfolgerung gezogen:"Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183