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Das EU-Recht ist für Endverbraucher "etwas" unübersichtlich. Die formal richtige Sichtweise ergibt sich aus der folgenden Darstellung der Rechtslage: Bei der Bereitstellung von betriebsfertigen Leuchten auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die u.a. zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom vorgesehen sind, müssen die Anforderungen der Richtlini ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Das von Ihnen beschriebene Härtemessgerät für Zucker ist eine Maschine i.S. Maschinenrichtlinie. Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" i. V. mit Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" der MRL bezeichnet der Ausdruck "Maschine" u. A.:eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbunden ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Die EU - Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug ist die Richtlinie 2009/48/EG (Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 88/378/EWG) ist mit der 2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in nationales Recht umgesetzt worden.In Bezug auf die Einstufung von Büchern nach der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug besteht Interpretationsbedarf, welcher von der Europäischen Kommissi ...
Stand: 15.06.2024
Dialog: 8336
Zunächst ein wichtiger Hinweis zur Beantwortung der Frage:Die Ausnahme aus dem Katalog für überwachungsbedürftige Anlagen gem. § 2 Nr. 30 Satz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezieht sich ausschließlich auf druckbeaufschlagte Anlagen(-Komponenten) von Energieanlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 b), c) d) ProdSG).Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen etwa bleiben generell (also ausnahmslos) auc ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
. Diesen Erläuterungen ist zu entnehmen, dass ein Behälter, der mit Kranösen für Hebevorgänge ausgestattet ist und für Transport und Lagerung von Gütern genutzt wird, kein Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Eine Zuordnung der in der Frage genannten Stapelrungen können wir nicht vornehmen, da uns keine näheren Informationen über diese Arbeitsmittel vorliegen. Die erforderliche ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Für Ihre Frage dürfte folgende Informationsschrift sehr hilfreich sein:Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) hier: BGHM-I 103 „Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten" (bisher BGI 727).In der BGHM-I 103 finden Sie auf Seite 17 Vorschriften aufgeführt, die für Ausbildungsstätten maßgeblich sind. Auf Seite 18 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23598
des Rückschlages des Werkstücks oder es besteht Gefahr des Kontaktes mit dem Werkzeug). Ergibt die Risikobeurteilung, dass bei der vorgesehenen Werkstoffbearbeitung mit der Holzbearbeitung vergleichbare Gefahren zu beachten sind, ist von gleichartigen Werkstoffen auszugehen.Zu Frage 1:Es gibt keine verbindliche Aufzählung der "Werkstoffe mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften".Die physikalischen ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Die Europäische Union hat 27 Mitgliedstaaten und 24 Amtssprachen. Jeder Mitgliedstaat gibt bei seinem Beitritt zur Union an, welche Sprache oder Sprachen er zu Amtssprachen der EU erklärt haben möchte. Weitere Informationen hierzu können der Seite "Sprachen" der Europäischen Kommission entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass auch in den EFTA-Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, und in d ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 17403
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Funktionsbestandteil einer Datenverarbeitungsanlage“ definiert. Dies könnte zu dem Schluss führen, dass die Herstellung der Software nicht durch einen Fertigungsprozess erfolgt. Wenn die Software jedoch auf einer verkörperten/physischen-Form (z.B. einer CD) vorliegen würde, dann wäre dieses ein Produkt.Die Kommentierungen des ProdSG sind zu dieser Frage auch nicht eindeutig. Je nach Einzelfall könnte ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstu ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Wie Sie in Ihrer Frage ausführen, haben die Labornetzteile eine CE-Kennzeichnung. Die Labornetzteile wären somit von einem Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereit gestellt worden. Konformitätsbewertungen (Verfahren zur Bewertung, ob bei elektrischen Betriebsmitteln die Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU erreicht worden sind) wurden ausgestellt. Die CE ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 (GMB ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438