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- und Beratungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen, dass Ihnen bei der Planung und Durchführung ganzheitlicher und präventionsorientierter Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und Qualifizierung, sowie den Themenfeldern Demografischer Wandel, Mobbing, Berufsrückkehr und Chemikaliensicherheit (REACh), eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte.Eine Begründung, warum Kunstwerke ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
, dass die Messeinheit für eine eigene Maschine vorgesehen ist, d. h. dass keine Abgabe (z. B. Verkauf) stattfindet. Dies bedeutet, dass die Regularien der 9.ProdSV hier aufgrund der v. g. Erläuterungen gar nicht erst zur Anwendung kommen. Jedoch bedeutet der Einbau in die vorhandene Maschine eine Veränderung eben dieser Maschine. Hier ist zu beurteilen, ob es sich um eine sog. „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 Produktsiche ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929
und welche Maßnahmen (akustische Vorwarnung bis hin zur Verriegelung des Antriebs bei Aufenthalt von Personen zwischen den Maschinen) erforderlich sind, werden mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.Bestehen trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion, trotz der Sicherheitsvorkehrungen und trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen weiterhin Risiken, kommen akustische ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
zum Aufwand der Kennzeichnung steht.Es muss aber trotzdem die Vorgabe berücksichtigt werden, dass zuerst, wenn möglich, das Produkt gekennzeichnet werden muss. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung vorgenommen werden. Erst wenn auch die Kennzeichnung auf der Verpackung nicht möglich, nicht nötig oder unverhältnismäßig ist, kann hierauf verzichtet werden. ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Ja!Eine Maschine darf erst dann in den Verkehr gebracht oder in den Betrieb genommen werden, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren für eine Maschine abgeschlossen wurde. Danach erfolgt die eigentliche Verwendung.Alleine die Tatsache, dass es sich bei den Teil-Anlagen um unvollständige Maschinen handelt, bedeutet somit, dass diese nicht vor Ort als Lüftungsanlage(nteile) verwendet werden dürfen ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
ist, kann nur vor Ort mit Hilfe der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Dies kann bei dem angeführten Beispiel durch Abgleich der IST-Situation des Rolltores mit den Schutzzielen in der ASR 1.7 erfolgen. Hieraus ist ein Fazit möglich, ob ggf. ein nicht akzeptables Risiko vorliegt und eine Nachrüstung [im Regelfall bieten sich mehrere (und darunter auch kostengünstige) Lösungen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
von eventuellen Widersprüchen ist das auch insofern logisch, als das es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Erklärung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens handelt und nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt X. Im Übrigen lässt sich eine Maschine spätestens nach dem ersten Umbau nicht mehr dahingehend überprüfen, ob zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens alles i. O. war.Der spätere Betreiber ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
vor, ob ein Produkt keine Gefährdungen verursacht. Diese Beurteilung ist in erster Linie vom Hersteller eines Produktes vorzunehmen, da dieser aufgrund seiner Verantwortung für das Produkt dessen Sicherheit gewährleisten muss. Es ist auch Aufgabe des Herstellers, im Zweifels- oder nach einem Schadensfall zu belegen, dass sein Produkt den Grundanforderungen des ProdSG entspricht.Das ProdSG enthält jedoch ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
ist automatisch ein Maschinenhersteller und muss die Anforderungen der MRL erfüllen. Das gilt auch für denjenigen der eine wesentlich veränderte Maschine zum ersten Mal in Betrieb setzt. (§ 2 Buchstabe i) der MRL) Bei einer nicht wesentlichen Veränderung einer Maschine wird daher keine „neue“ Maschine im Verkehr gebracht und daher ist keine „neue“ Konformitätserklärung erforderlich. b) Wesentliche Veränderung ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
. Wenn die Spannvorrichtung z. B. nicht direkt genutzt werden kann bzw. die Funktion nicht erfüllen kann und dies erst in der („vollständigen“) Maschine möglich ist, kann die Definition erfüllt sein.Eine unvollständige Maschine kann nicht von einem Verwender benutzt werden. Somit kann eine Spannvorrichtung, die von einem Verwender benutzt werden soll, keine unvollständige Maschine sein. Wenn die Spannvorrichtung ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
, in denen Not-Halt-Befehlsgeräte nicht erforderlich sind. Die erste Ausnahme gilt, wenn durch ein Not-Halt-Befehlsgerät das Risiko im Vergleich zum normalen Stillsetzen nicht verringert werden könnte oder hierdurch neue Risiken entstehen würden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine wesentlich schnellere Stillsetzung als mit der normalen Befehlseinrichtung für das Stillsetzen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
Hersteller zu klären, damit nicht möglicherweise erst im Nachhinein in der Gefährdungsbeurteilung die Erfordernis einer Nachrüstung festgestellt wird. ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
lassen.Bei der Neubeschaffung eines Flurförderzeuges ist zu empfehlen das Erfordernis einer Rückfahrwarneinrichtung vor dem Kauf mit allen Beteiligten einschließlich Hersteller zu klären, damit nicht möglicherweise erst im Nachhinein in der Gefährdungsbeurteilung das Erfordernis einer Nachrüstung festgestellt wird. ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660