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Schaltschrank der Richtlinie 2014/30/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit - EMV-Richtlinie.Durch „Bauen und Verdrahten“ wird man zum Hersteller eines Schaltschrankes (Betriebsmittels), auch wenn von anderer Seite zum Teil Schaltpläne zur Verfügung gestellt werden. Neben der Anbringung des CE-Kennzeichens wird vom Hersteller die Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung und die Bereitstellung ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Verkettung ist für die Gesamtheit die Konformität mit allen Binnenmarkt-Richtlinien erforderlich einschließlich Betriebsanleitung, EG-Konformtätserklärung und CE-Kennzeichnung. ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Lastkraftwagen für den öffentlichen Straßenverkehr sind von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Maschinenverordnung (9.ProdSV) ausgenommen. Eine entsprechende EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie kann somit auch nicht ausgestellt werden. Für Lastkraftwagen ist allerdings eine Typgenehmigung erforderlich. Zuständige Behörde ist das Kraftfahrbundesamt (KBA). https://www.kba.de/D ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Die Zusatzgwichte fallen nicht unter die MRL und sind daher auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Hinweis: Die Zusatzgewichte müssen für das Fahrzeug geeignet sein. Dazu sind die Angaben gemäß ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Teilmaschinen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht und sicher betrieben werden kann. Dies bescheinigt er letztendlich mit der Ausstellung der Konformitätserklärung und der Anbringung der CE-Kennzeichnung. ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte eine Person benennen, die von ihm bevollmächtigt ist -für die Behörde- die technischen Unterlagen für eine konkrete Maschine auf deren begründetes Verlangen zusammenzustellen.Siehe Anhang II 1. A Maschinenrichtlinie:"...2. Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzu ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 11239
und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Konformitätsbewertungsverfahren durch oder lassen es durchführen.Wurde anhand dieses Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, dass die Maschine oder ein dazugehöriges Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III entspricht, stellen die Hersteller die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 21 aus und bringen die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 24 an.(3) Die Hersteller bewahren ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde auf ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
auch „in Eigenregie“ hergestellte Maschinen unter die 9. ProdSV.Weiterhin wird in § 5 Abs. 3 BetrSichV ergänzt, dass die für eigene Zwecke selbst hergestellten Arbeitsmittel nicht den formalen Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen müssen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt. Dies bedeutet, dass formale Anforderungen wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
“ der Gesamtanlage, für die Herstellererklärungen vorliegen, müssten dann den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen und wären ggf. nachzurüsten. Verantwortlich hierfür ist dann derjenige, der die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringt.Zunächst ist aber zu prüfen, ob das Nachrüsten mit dem Schutzzaun überhaupt eine wesentliche Veränderung darstellt ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Der Hersteller hat gemäß § 20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG die Möglichkeit, für sein Produkt die "Zuerkennung des GS-Zeichens" zu beantragen und sein Produkt nach erfolgter Zuerkennung damit auch zu kennzeichnen. Somit lässt sich zusammen fassen, dass Sie Leitern ohne GS-Zeichen durchaus verwenden können, da dieses Zeichen im Gegensatz zum CE-Zeichen freiwillig ist. Zur Prüfung ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977