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Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
entsprechen; d.h. der Hersteller hat in der mitzuliefernden EU-Konformitätserklärung (nicht Bescheinigung!) zu bestätigen, dass das Gerät mit der neuen Richtlinie 2014/34/EU übereinstimmt. Baumusterprüfungen nach der Vorläuferrichtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit (s. Art. 41 Abs. 2 RL 2014/34/EU). Hier haben aber der Hersteller und die mit der Baumusterprüfung beauftrage notifizierte Stelle ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann der Blue Guide (Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU) herangezogen werden. Unter Nr. 4.4 "EU-Konformitätserklärung" wird hier u.a. ausgeführt:"Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
I Nr. 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) auch eine Risikobeurteilung erstellt werden. Entsprechend dem Ergebnis der Risikobeurteilung muss geprüft werden, ob noch weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
eine Gesamtheit von Maschinen.“Wird nun auch die Frage des sicherheitstechnischen Zusammenhangs positiv beantwortet, handelt es sich um eine Gesamtanlage.Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber „nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
. B. ein Sicherheitshalt nach Öffnen einer Schutztür) war 1995 nicht Normgerecht. Siehe hierzu Abschnitt 5.1 der EN 775 (1993). (Siehe hierzu EN ISO 13849-1 und ISO 13849-2) Zwar kann §3 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes unterschiedlich interpretiert werden, aber unter der Voraussetzung des Alters der Maschine (>22 Jahre !) , der neuen Erkenntnisse und der Entwicklung der Technologien ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind einzuhalten.In § 9 Abs. 1 Ziffer 2 sind die „sicherheitstechnischen Ausrüstungen" von Arbeitsmitteln und in Ziffer 4 die „Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
durch den Arbeitgeber abgestellt worden sein muss.Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Fragestellungen (z.B. Produkthaftung, Schadensersatz, etc.) hiervon unabhängig zu betrachten sind, diese hier jedoch nicht behandelt werden können.Im hier vorliegenden Fall wäre zudem noch zu prüfen, welche Art von Maschine durch den Hersteller geliefert worden ist. Nach § 2 Nr. 8 bzw. § 6 ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat. Theoretisch ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
übernehmen Sie als Hersteller die Konformitätsverantwortung.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des Konformtätsbewertungsverfahrens angebracht werden, um sicherzustellen, dass das Produkt allen Vorschriften der einschlägigen Richtlinien entspricht (Nr 7.3 Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien). Das einzige ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
Nach dem Produktsicherheitsgesetz - Dachvorschrift für alle Produkte - ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, dera) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennze ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
Formalrechtlich müssen Leitern den Mindestanforderungen des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG entsprechen. Danach darf ein Produkt, soweit es keiner Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 ProdSG unterliegt, "nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877