Ergebnisse 1 bis 20 von 244 Treffern
zur Maschinenrichtlinie "Kennzeichnung der Maschinen" i. V. m. Ziffer 4.3.2. Lastaufnahmemittel. Eine Baumusterprüfung ist entsprechend Artikel 12 Abs. 3 der RL 2006/42/EG durchzuführen, wenn es sich um eine Maschine handelt, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt ist. Lastaufnahmemittel zählen dazu nicht. Für das Einhalten der sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Anforderungen ist der Hersteller ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
. a. das Verfahren EG-Baumusterprüfung) ist. Zur Auslegung der Anwendung des Anhangs IV RL 2006/42/EG für Maschinen zur Holz-/Fleischbearbeitung oder ähnlichen Werkstoffen führt der "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" aus (§ 388): "...Zu ähnlichen Werkstoffen wie Holz zählen zum Beispiel Spanplatten, Holzfaserplatten, Sperrholz (auch wenn diese Werkstoffe mit Kunststoffen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
Spritzgießmaschinen sind als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für diese Maschinen sind im Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben.Harmonisierte Normen sind nicht verbindliche technische Spezifikationen, deren Anwendung grundsätzlich ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
zum Heben von Lasten vorgesehen sind, um ihre Funktion zum Zweck des Hebens von Personen zu verändern, gelten als auswechselbare Ausrüstungen – siehe § 388: Anmerkungen zu Anhang IV Nummer 17. Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden und auswechselbare ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt ist. Sie müssen die Anforderungen gem. Art.5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme " der MRL erfüllen.1. Die MRL sieht nur für bestimmte Kategorien von Maschinen eine Prüfung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß Artikel 12 vor; und auch nur dann, wenn die Maschine in Anhang IV genannt ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
verpflichtet, das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchzuführen (inklusive Erstellung der erforderlichen technischen Unterlagen) und die CE-Kennzeichnung auf Ihrer Maschine anzubringen.Ob Sie das Konformitätsbewertungsverfahren selbstständig durchführen können/dürfen, kommt auf die Art der Maschine und Ihre Fachkenntnisse an.Für alle Maschinen, die nicht in Anhang IV der Richtlinie ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 830
Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Windenergieanlagen (WEA) sind Maschinen im Sinne der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der WEA durch den Hersteller ist dafür ausschlaggebend, ab wann alle Pflichten nach der 9. ProdSV durch diesen erfüllt sein müssen. Vorstellbar wäre sowohl, dass der Hersteller die WEA „ab Werk ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Anforderungen zur Vermeidung von Gefahren infolge von explosionsgefährdeten Bereichen, wohingegen die Maschinenrichtlinie selbst nur sehr allgemeine Anforderungen zum Schutz vor Explosionen enthält (Anhang I Punkt 1.5.7 der Maschinenrichtlinie). In Bezug auf den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen hat die Richtlinie 94/9/EG Vorrang und ist anzuwenden. Somit können Geräte, die der Richtlinie 94 ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme der einzelnen Maschinen einschließlich der Eigenbaumaschinen die Pflichten nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
die Betriebsartenwahl sicherheitsrelevant ist. Die sicherheitstechnische Betrachtung von bei der Wahl von Betriebsarten muss verschiedene Punkte betrachten: a) Bei der Wahl einer Betriebsart (Umschaltung) sollte keine Gefahr bringende Situation entstehen, insbesondere durch einen unerwarteten Anlauf. (siehe Maschinenrichtlinie, Anhang I Abschnitte 1.2.1 und 1.2.3) b) Verschiedene Betriebsarten können unterschiedliche ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
Es ist richtig, dass gemäß den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie ein ungewollter Wiederanlauf auch bei den handgeführten Maschinen unzulässig ist.In den die Anforderungen für diese Maschinen konkretisierenden Normen der Reihe DIN EN 62841-1 VDE 0740-1:2016-07 werden diese Punkte der Maschinenrichtlinie nicht immer ausreichend berücksichtigt. Diese Normen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 12639
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Wir gehen davon aus, dass die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern die Kraft gespeichert wird, so dass die Maschine, nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat, weiterhin funktionieren kann. Damit ist die Anwendung der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gegeben. Zur Abgrenzung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447