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. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
die stationäre Gaswarneinrichtung installiert.Dementsprechend handelt es sich bei dieser Gaswarneinrichtung um eine Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich bzw. um deren Bestandteil, deren Prüfung sowohl bei der Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen als auch wiederkehrend gemäß Nr. 4.1 bzw. 5.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich ist.Abweichend ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
, Abschnitt 3.3, zu benennen. Dazu gehören unter anderem die Prüfungen vor Inbetriebnahme und (regelmäßig) wiederkehrende Prüfungen sowie ggf. auch außerordentliche Prüfungen (§§ 15, 16 BetrSichV).Die zur Prüfung befähigte Person weiß, aufgrund der hierfür gesetzlich erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, welche Prüfungen detailliert anlagenbezogen vorzunehmen sind. Hierzu gehören ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen."Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll ein Prüfbefund erstellt werden, der folgendes enthält: • Datum und Ort der Prüfung, • Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, • Beurteilung, ob Bedenken gegen weitere Benutzung bestehen, • Angaben über notwendige Nachprüfungen, • Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."Eine Betriebsanweisung gibt Hinweise auf die Gefährdungen bei der Nutzung von Arbeitsmitteln, d.h. sie informiert wie Beschäftigte mit den Arbeitsmitteln umgehen sollten ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
der Auswechselintervalle darf keine gefährliche Situation entstehen, durch die Beschäftigte oder andere Personen verletzt werden können.Versagen Hydraulik-Schlauchleitungen im Betrieb oder werden bei den wiederkehrenden Prüfungen häufiger Schäden oder Mängel festgestellt, so sollten neben der Erforschung der Ursachen auch die Prüfungs- und Auswechselintervalle verkürzt werden.Für Hydraulik-Schlauchleitungen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 6490
"Türen und Tore" werden unter Ziffer 10.2 Vorgaben zur sicherheitstechnischen Prüfung gemacht. Danach sollte die wiederkehrende Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore mindestens einmal jährlich erfolgen. Die DGUV-Information 208-022 "Türen und Tore" (zu finden über http://publikationen.dguv.de/dguv) befasst sich im Abschnitt 10.2 mit sicherheitstechnischen Prüfungen. In Bezug auf die in der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
sowie - wiederkehrend durch befähigte Personen zu prüfen.Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Flüssiggasanlagen zu überzeugen. Der Prüfumfang umfasst insbesondere die Dichtheitsprüfung sowie die ordnungsgemäße Funktion und Aufstellung der Flüssiggasanlage.Weitere Informationen erhalten Sie über das Branchenportal der BGN. ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
Eine umfassende Zusammenstellung aller Anforderungen, die beim Betrieb einer Druckluftanlage zu beachten sind, existiert nicht und kann auch aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht existieren. Eine Druckluftanlage ist einerseits ein Arbeitsmittel und andererseits - in Abhängigkeit von ihren Parametern - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch eine überwachungsbedürftige Anlage. Überwa ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
der Notwendigkeit zur Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung des gesamten betreffenden batterieelektrischen Arbeitsmittels gemäß § 14 (2) BetrSichV aufgrund schädigender Einflüsse, bleibt unabhängig von der zuvor genannten Kontrolle, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV insbesondere unter Berücksichtigung der Nr. 3.1 TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ bestehen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
-tronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Mindestangaben ist auch der Anlass der Prüfung anzugeben, z. B. Prüfung vor erstmaliger Verwendung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung.(3) Prüfungen können auch in elektronischer Form ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen (§ 3 Absatz 6 Satz 1 BetrSichV), das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gemäß § 4 Absatz 5 BetrSichV. ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
zu fallen, darf ein Druckbehälter mit Gaspolster in solchen Anlagen ausschließlich als Druckausgleichsbehälter dienen. Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vorgängerregelung in TRB 801 Nr. 4 „Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen“, dort Nr. 2.2: „Bei Ölzwischenbehältern in ölhydraulischen Regelanlagen können die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.“Druckbehälter mit Gaspolster ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
und hierdurch Gefahren für Beschäftigte und andere Personen entstehen können. Somit sind weitere und evtl. andere Maßnahmen gegenüber der „normalen“ Verwendung zu ergreifen, damit keine Gefahren für Beschäftigte und Dritte entstehen können. Die endgültige Stilllegung der Anlage ist unseren Erachtens spätestens dann gegeben, wenn die Anlage nicht mehr betrieben wird und die wiederkehrenden Prüfungen nicht mehr ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286