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Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": "Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass 1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 7568
personen- bzw. verhaltensbezogene Schutzmaßnahme gilt, dass der Kranführer den Kran bzw. die Lastaufnahmeeinrichtung zu beobachten hat (DGUV Vorschrift 52, § 30 Abs. 7), hierdurch müsste ihm eine fehlende Reaktion sofort auffallen. ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
- oder Kabelfernsteuerung besteht die Gefahr der Eigengefährdung. Hier greift die DGUV Vorschrift 52 "Krane". Dort steht in § 30 (7 + 9) "Pflichten des Kranführers":"(7) Der Kranführer hat bei allen Kranbewegungen die Last oder bei Leerfahrt die Lastaufnahmeeinrichtung zu beobachten, wenn durch sie Gefahren entstehen können. Ist eine Beobachtung nach Satz 1 nicht möglich, darf der Kranführer den Kran nur aufZeichen ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 36 "Personentransport" im Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 42759
wird zu dem Ergebnis kommen, daß die Einstiegshöhe nicht höher als eine „normale Treppenstufe“ sein soll.Die Zutrittshöhe einer nachträglich angebauten Wetterschutzkabine sollte nicht höher sein als eine Treppenstufe. Entsprechend des, § 3 “Regeln der Technik“ DGUV Vorschrift 52, darf von der UVV abgewichen werden, wenn die gleiche Sicherheit hergestellt wird.Die gleiche Sicherheit ist z. B ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
werden." Weitere Informationen können der DGUV Vorschrift 52 "Krane" und der DGUV Information 209-012 "Kranführer" entnommen werden.Die zwingende Verpflichtung zum Tragen von Kopfschutz ergibt sich daraus aber nicht. Vielmehr muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Tätigkeit bewertet werden. Ergeben sich dabei Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc., und werden technische und organisatorische ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
über die einschlägigen Vorschriften und Regeln besitzen, 4. über die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Unterlagen verfügen und 5. ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten."Hinweise:Auf die Informationen der DGUV Vorschrift 52 "Krane" sowie des DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen" möchten wir hinweisen. Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
entsprechendes Entgelt), so wäre der Kran prüfpflichtig und aufgrund seines Alters jährlich durch einen Prüfsachverständigen zu prüfen. Gleiches gilt, wenn der Verein und seine Mitglieder bei einer Berufsgenossenschaft (z. B. VBG) Unfallversichert sind. In diesem Fall wäre das Satzungsrecht des Unfallversicherungsträgers, hier u. a. die DGUV Vorschrift 52 "Krane" anzuwenden, die gleiche Prüfpflichten ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
Die Restlebensdauer von Kranen ergibt sich aus den Herstellerinformationen oder ist durch einen Sachverständigen zu ermitteln.In der DGUV Vorschrift 53 "Krane" wird im § 26 ausgeführt:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei ...
Stand: 27.09.2019
Dialog: 42854
Wie der FBHM-100 „Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber“ zu entnehmen ist, sind Krane grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. Unter welchen Umständen dies trotzdem möglich ist, entnehmen Sie bitte der FBHM-100. ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 23158
Sogenannte Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden durch die VDI Richtlinie VDI 2510 "Fahrerlose Transportsysteme" ebenso wie Flurförderzeuge oder Krane der Fördertechnik zugeordnet und dienen dem innerbetrieblichen Materialtransport. Diese Systeme werden zwar automatisch gesteuert, jedoch wird der Fahrweg der Transportfahrzeuge vom Menschen vorgegeben. In Bezug ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
oder der Prüfung von Kranen haben und davon mindestens ein halbes Jahr an der Prüftätigkeit eines Prüfsachverständigen beteiligt waren, c) ausreichende Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften und Regeln besitzen, d) über die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Unterlagen verfügen und e) ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten." Der Begriff "Sachverständiger" ist in Deutschland ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007