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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung, die sich auf das Arbeitsschutzgesetz stützt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit, ebenso wie an die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), wie z.B.• Anlagen, in denen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV d ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Technische Regeln und Normen sind nur dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
im Rahmen der Dokumentation der Prüfergebnisse sinnvoll ist.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer" aus dem Jahr Dezember 2016 ist unter der Nummer 3.7 nachzulesen, dass die Prüfungen zu dokumentieren sind. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Dazu ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
für die Regale zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten gilt.Für alle Lagereinrichtungen gilt: Sie müssen nach den geltenden Bestimmungen aufgebaut, ausgerüstet und betrieben werden. Hierzu ist die vom Hersteller mitgelieferte ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ( ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882