Ergebnisse 141 bis 160 von 324 Treffern
können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten."Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff "befähigte Person" ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
, der berufsgenossenschaftlichen Regel - DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", einzubeziehen. Beim Festlegen der Prüffristen und des Prüfumfangs können vom Betreiber die Regelungen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
PxV < 1000 kann die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.Eine wiederkehrende Prüfung (innere Prüfung) und eine Festigkeitsprüfung ist nur für den Fall vorgeschrieben, dass die Druckbehälter und Rohrleitungen für Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen werden. Die Anforderung der BetrSichV 2015, dass wiederkehrenden innere Prüfungen ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erfordern über die Ausbildung als Elektrofachkraft hinaus grundsätzlich keine besondere formale Qualifikation. Wie bei allen Tätigkeiten muss die entsprechende Person selbstverständlich ausreichend in der Lage sein, die Arbeit fachgerecht auszuführen. Der Wechsel eines Klemmkastens stellt aufgrund der voraussichtlich angewendeten ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43492
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" erläutert die DGUV Vorschrift 1 hinsichtlich des Einsatzes von Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen.Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen der Kopf nur durch Anstoßen an harte, feststehende Gegenstände verletzt werden kann, ohne dass sonstige Gefahren gemäß Abschnitt 3.1.1 DGUV Regel 112-193 - Benutzung von Kopfschutz bestehen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
, Ergebnisse, Prüfer) explizit dargestellt sein (§ 6 Abs. 9 GefStoffV). Die Prüfungen können von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Für die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen an die befähigten Personen festgelegt: „3. Zur Prüfung befähigte Personen3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
mit herangezogen werden. Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt. ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
hat sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung bzw. der festgelegten zusätzlichen Schutzmaßnahmen bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird. Als Hilfestellung dienen die Hinweise im Anhang 1 (Tabelle „Empfohlene Schutzmaßnahmen für den Betrieb nach dem Stand der Technik für Personen- und Lastenaufzüge gemäß Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege-Kommun ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person durchzuführen. Wiederkehrende Prüfungen (§ 14 Abs. 2 BetrSichV) Diese Druckbehälter(anlagen) sind Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt, die zu Gefährdungen führen können. Die Druckbehälter(anlagen) sind demnach wiederkehrend von einer befähigten Person zu prüfen. Die Prüffristen hierfür ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Prüfungen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) nicht vorgeschrieben. Um den Unternehmer zu unterstützen, werden von einzelnen Berufsgenossenschaften und Flurförderzeug-Fahrschulen speziell gestaltete Fahrerausweise für Flurförderzeuge herausgegeben ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
) verwendet werden. § 2 Abs. 3 S. 1 BetrSichV verweist auf § 2 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im § 2 Abs. 3 ArbSchG wird bestimmt, dass Arbeitgeber natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sind, die nachfolgend aufgeführten Personen beschäftigen1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. arbeitnehmerähnliche ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
sich drei Prüfpflichten:1. Der Behälter muss zugelassen sein (Bauart- oder Baumusterzulassung, je nachTyp).2. Alle 2,5 Jahre muss die Anlage auf Dichtigkeit überprüft werden.3. Alle 5 Jahre muss die Anlage einer Inspektion durch eine sachverständige Person unterzogen werden; erstmals vor Inbetriebnahme.Die jeweils letzte Prüfung muss auf dem Typenschild vermerkt werden (vgl. Kapitel 6.8.2.4 des ADR ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917