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Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43653
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Nein, dies ist nach unserer Einschätzung nicht möglich.Bei dem Teleskopstapler handelt es ich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die dort genannten Vorgaben sind einzuhalten, insbesondere die Vorgaben des Anhang 1 Nummer 2. "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten".Neben den Vorgaben der BetrSichV ...
Stand: 07.07.2025
Dialog: 44151
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 22.08.2025
Dialog: 42865
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Gefährdungen zu berücksichtigen, der seine Beschäftigten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser GBU hat sich der Arbeitgeber über die Eignung des Arbeitsmittels im Zusammenhang mit der geplanten Verwendung zu informieren und dabei ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc. und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 05.03.2026
Dialog: 6961
Nein, eine Verpflichtung einen Wartungsvertrag abzuschließen besteht nicht.Bei den Maschinen und Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
von Lehrgängen oder Fortbildungen können aber Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit insgesamt die Qualifikation als befähigte Person des zu prüfenden Arbeitsmittels ergibt. Entsprechende Anbieter sind über das Internet recherchierbar.Anforderungen an die Ausbilder der befähigten Person werden in Kap ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
Ja, Beschichtungspistolen, die bei Pulverbeschichtungsanlagen verwendet werden, sind regelmäßig zu prüfen.Begründung:Unter der Voraussetzung, dass die Beschichtungspistolen kein Teil einer genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtigen Pulverbeschichtungsanlage sind (dann sollten die Prüfungen in den zugehörigen Unterlagen geregelt sein), gelten sie als Arbeitsmittel im Sinne ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" hat der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden. Die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 03.11.2015
Dialog: 25186
bestimmter Messgeräte) können die Anforderungen an die Befähigung variieren.(3) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person ausreichend befähigt ist, sodass sie hinsichtlich der übertragenen PrüfaufgabenAbweichungen des Istzustandes vom Sollzustand (siehe TRBS 1111) erkennen, bewerten und das Ergebnis dokumentieren kann,die bei der vorgesehenen Verwendung des Arbeitsmittels ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889