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Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
beispielsweise in diesem Sinne ein sicherer Unterbau - zeitgleich mit dem Hubvorgang - stattfinden muss. Weiter wird in der Betriebssicherheitsverordnung ausgeführt, dass " Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemittel über ungeschützte Beschäftigte geführt werden" dürfen (vgl. Anhang 1 Nr. 2.5 lit. g BetrSichV). Ein Hebekissen stellt per se ein kraftschlüssiges Arbeitsmittel zum Heben ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Hubwagen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010
wieder. Seriöse Anbieter solcher "Feuerwehrkarabiner" verweisen jedoch unmittelbar auf die Tatsache, dass diese nicht zum Heben von Lasten verwendet werden dürfen. Im Bereich des Inverkehrbringens von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, so wie in Ihrer Fragestellung ergänzend von Ihnen mit angefügt, wird per Definition dort von "Verbindungselementen" gesprochen (vgl. DIN EN 362:2008-09), "Karabiner ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 f ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
. Arbeitsbühnen, die für den Zusammenbau mit Maschinen zum Heben von Lasten vorgesehen sind, um ihre Funktion zum Zweck des Hebens von Personen zu verändern, gelten als auswechselbare Ausrüstungen – siehe § 388: Anmerkungen zu Anhang IV Nummer 17. Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Säureeinwirkung durch Schwefelsäuremindestens Korbschutzbrille, besser zusätzlich Gesichtsschutzsäurebeständige SchürzeDie PSA muss auch beim Befüllen kleiner Batterien (Motorrad oder Kleinwagen) oder beim Abfüllen in kleine Gebinde immer benutzt werden. Es empfiehlt sich zumindest die Schutzbrille auch beim Heben, Tragen und Transportieren einer Batterie zu tragen." ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42937
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei den Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 19465
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Lastkörbe gehören zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Lastaufnahmeeinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und unterliegen somit den dortigen Regelungen. Insbesondere werden im Anhang 1 Ziffer 2 BetrSichV besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten beschrieben. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
In den FAQs des Arbeitsgebiets Lagereinrichtungen und Ladungsträger der DGUV ist nachzulesen:"(14) Ein Palettenregal soll mit Angaben zu zulässigen Fach- und Feldlasten sowie der maximal zulässigen Last der Ladeeinheit versehen werden. Das Problem ist, dass keinerlei Unterlagen über das Regal vorhanden sind. Wie ist vorzugehen?Zunächst sollte versucht werden, den Hersteller des Regals ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43310
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
weitere positive Effekte für den Gesundheitsschutz. Während beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk genügt (d.h. bei Sandalen mindestens Fersenriemen), müssen beim Einsatz von Handhubwagen oder "Ameisen" und immer dann, wenn Ladung zu heben und zu tragen ist, Sicherheitsschuhe getragen werden. An Ladestellen auf Baustellen sind Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicheren Sohlen erforderlich." Fazit:Wie ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
Die Prüfung von Arbeitsmitteln dient dem Nachweis, dass diese unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen innerhalb eines definierten Zeitraums (Prüfintervall) sicher betrieben werden können.Permanentmagneten verlieren mit der Zeit ihre Magnetfähigkeit.In Ihrem Fall wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass der Permanentmagnet nicht mehr die dreifache Maximallast (= 1.500 kg) tragen ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden unter Ziffer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV genannt. Dort wird gefordert, dass beim Heben oder Fortbewegen von Beschäftigten Lastaufnahmemittel an jedem Arbeitstag auf einwandfreien Zustand zu überprüfen sind (Nr. 2.4 a). Wir gehen davon aus, dass dieser Sachverhalt nicht auf die von Ihnen genutzten Lastaufnahmemittel zutrifft. Eine tägliche ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
Die DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb wird unter Nr. 4.1.2 ausgeführt:"Beim Anschlagen mit mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Das gilt nicht,wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt oder dass bei ungleicher Lastverteilung die zulässige Belastung ...
Stand: 13.05.2023
Dialog: 23032
Nein! Ein Ausstieg aus der Arbeitsbühne ist nicht zulässig.Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" sind zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 4 enthält unter Nummer 4 Schutzmaßnahmen, konkret unter Nummer 4.1.2 ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105