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der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Hierbei sind im vorliegenden Fall beispielsweise die Kenntnisse des Beschäftigten, die genaue Art der Tätigkeit etc. zu berücksichtigen. Eine Musterbetriebsanweisung ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Tankstellen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
und Zusatzausrüstungen erfolgt, siehe BetrSichV Anhang 1, Abschnitt 2.4.Es kann in der Regel problemlos auf die Verwendung von Betonkübel im Mitfahrbetrieb verzichtet werden. Zahlreiche Hersteller bieten funkferngesteuerte Betonkübel oder solche mit Ketten- bzw. Seilzug an, die vom Einbauort des Betons aus bedient werden können.Vor einer Personenbeförderung mit dem Kran muss zuerst geprüft werden, ob die damit ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Spezielle Anforderungen an Ausbildungswerkstätten in Bezug auf Not-Aus-Einrichtungen, die über die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinausgehen, sind uns nicht bekannt.Bei der Beschäftigung von Auszubildenden (Erwachsene und Jugendliche) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt ...
Stand: 23.07.2020
Dialog: 12337
/Checklisten ist für sich genommen allerdings kein Indiz dafür, dass es sich bei der prüfenden Person um eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV handelt. ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 42864
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
durch den Hersteller oder Inverkehrbringer.Das Erfordernis zur wiederkehrenden Prüfung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln (elektrisch und/oder mechanisch) ergibt sich aus Abschnitt 3 des Anhangs 2 zur der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Demnach müssen an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 ...
Stand: 24.09.2019
Dialog: 16284
ist auch, dass sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere den dort genannten Vorschriften bezüglich Prüfungen/befähigte Personen, weitere Anforderungen ergeben können. Auf die TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" weisen wir hin. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 4623
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
- oder Acrylglasscheiben üblich. Sie entsprachen dem damaligen Stand der Technik. Jetziger Stand der Technik sind Schutzscheiben aus dem Kunststoff "Polycarbonat".Die Schutzscheiben sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig zu überprüfen. Beschädigte Schutzscheiben (Risse, Kratzer, sichtbar eingedrungene Kühlschmierstoffe ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 18319
Nein, eine Verpflichtung einen Wartungsvertrag abzuschließen besteht nicht.Bei den Maschinen und Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
der erforderlichen Eignung der Absaugung für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre resultiert daraus, dass diese Punktabsaugung auch generell überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 f) ProdSG ist. Solche Anlagen unterliegen Prüfpflichten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sind entsprechend Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27574
verhindern lässt, die Zündquellenvermeidung unbedingt, und zwar stets auf höchstem Schutzniveau zu betreiben.Damit verbunden ergeben sich zugleich auch immer die legaldefinierten Prüfpflichten vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen (sicherheitsrelevanten) Änderungen für diese Arbeitsmittel aus den § 15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV, weil Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen stets ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30406
Nein.Nach Anhang 1 Z. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss ein Aufzug mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, Nummer 3.4.3 Absatz 2, konkretisiert. Dort heißt es: "Ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb muss die Sprachkommunikation ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718