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im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung/ sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Sofern an Schnittstellen die aus Wechselwirkungen resultierenden Einflüsse berücksichtigt werden, können Druckanlagen entkoppelt voneinander betrachtet werden. Insofern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die gesamte Druckanlage einschließlich der Gasregler zu betrachten. Die Frage, wer in welchen Abständen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
als 10 kg/h potentiell abfüllen zu können, jedoch eine Abgabe an Dritte nicht erfolgt.Bezüglich der sicherheitstechnischen Ausgestaltung solcher Anlagen werden diese, in sofern sie nicht überwachungsbedürftige Anlage sind, gem. § 14 BetrSichV als „einfaches“ Arbeitsmittel geprüft. Da der Sicherheitsstandard der Betriebssicherheitsverordnung der „Stand der Technik“ ist (vergleiche § 2 Abs. 10 BetrSichV ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.26 angeboten. Diese Schweißerlaubnisscheine haben die Funktion einer Sicherheitscheckliste, in dem sich der Aussteller und der annehmende Schweißer gegenseitig versichern und überprüfen, dass keine sicherheitstechnischen Punkte außer Acht gelassen wurden. Sie sind tätigkeitsbezogen auszustellen.Spezielle Schweißerqualifikationen ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 18407
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
und der annehmende Schweißer gegenseitig versichern und überprüfen, dass keine sicherheitstechnischen Punkte außer Acht gelassen wurden. Sie sind tätigkeitsbezogen auszustellen.Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.Spezielle Schweißerqualifikationen (Befähigungsnachweis, Schweißerschein) sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z ...
Stand: 28.01.2018
Dialog: 23322
Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen. ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 24409
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
ergibt sich, dass für den Druckbehälter Höchstfristen von 5 Jahren für die innere Prüfung und 10 Jahren für die Festigkeitsprüfung anzuwenden sind. Ergänzend ist gemäß Nr. 5.1 und 5.3 die Druckanlagen mindestens alle 10 Jahre wiederkehrend prüfen zu lassen. Alle vorgenannten Prüfungen sind durch zugelassene Überwachungsstellen durchführen zu lassen.Sofern es sich bei dem Druckbehälter um ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
. für feuergefährliche Betriebsstätten) oder spezielle Regelungen (z. B. für medizinisch genutzte Bereiche) zu berücksichtigen.Was die Bewertung der Plaketten angeht, wäre vor dem Hintergrund der vorhergehenden Erläuterungen die Aufschrift "Geprüft nach DIN EN 50699" genauer als "Geprüft nach DGUV Vorschrift 3", da mit Hilfe dieser Angaben im Falle eines Falles nicht nur die anzuwendenden Prüfverfahren, sondern ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
In der Broschüre "Einfache Druckbehälter richtig anwenden - Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen wird zu der Betriebsanleitung unter 2.1 folgendes ausgeführt:"Wird ein einfacher Druckbehälter in den Verkehr gebracht, so müssen• auf dem Kennzeichnungsschild folgende Angaben angebracht sein:- maximaler Betriebsdruck ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
bedienen.Wenn der Druckbehälter des Kompressors der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen würde, würden vermutlich wiederkehrende Prüfungen entsprechend der Betriebsanleitung durch eine befähigte Person (siehe TRBS 1203 "Befähigte Personen") ausreichend sein. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Druckbehälter den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung vergleichbar geprüft wird und Ihnen keine ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
– zur Prüfung befähigte Person."Tabelle 7 im Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV beschreibt Zuordnung und Prüfungen von einfachen Druckbehältern. Was ein einfacher Druckbehälter ist, wird im Artikel 1 der Richtlinie 2014/29/EU definiert. Wie Sie der Tabelle 7 entnehmen können, können einfache Druckbehälter der Gruppe 1 auch von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Anforderungen an solch ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werden: aa) Druckbehälter zum Lagern von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgeräten, bb) ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
auf der Grundlage der sicherheitstechnischen Bewertung nach § 3 BetrSichV zu ermitteln. Hierbei kann er sich an den Prüffristvorgaben für überwachungsbedürftige Rohrleitungen von 5 Jahren für äußere und Festigkeitsprüfung orientieren. Außerdem obliegt dem Betreiber die Festlegung, der Qualifikation die die Prüfperson mitbringen muss. ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43653
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Qualifikation er für die anliegenden Arbeiten für notwendig erachtet. Spezielle Schweißerqualifikationen sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z. B. beim Bau von Druckbehältern und Druckrohrleitungen bzw. im Anlagenbau, die üblicherweise durch eine zugelassene ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 3670
zu fallen, darf ein Druckbehälter mit Gaspolster in solchen Anlagen ausschließlich als Druckausgleichsbehälter dienen. Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vorgängerregelung in TRB 801 Nr. 4 „Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen“, dort Nr. 2.2: „Bei Ölzwischenbehältern in ölhydraulischen Regelanlagen können die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.“Druckbehälter mit Gaspolster ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Im Fall von verwendungsfertigen Arbeitsmitteln, bei denen sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) Teil des in Verkehr gebrachten Produktes sind, erfolgt die sicherheitstechnische Bewertung durch das jeweilige Produktrecht. Hier ist die Cybersicherheit nicht ausgeklammert, so dass sich der Arbeitgeber – wie bei stationären Arbeitsmitteln auch – auf die Herstellerhinweise ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung b ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671