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. Weitere Informationen sind den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, hier insbesondere der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" zu entnehmen. Dort heißt es u. a.: 3.15 Sicherheitseinrichtungen 3.15.1 Gefährdungen durch Flammendurchschlag, Gasrücktritt oder Nachströmen von Gas sind wie folgt zu verhindern: 1. Entnahmestellen an Verteilungsleitungen sind mit der Gasart und dem Druck entsprechenden ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 (b ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
und Festigkeitsprüfungen bei Außerbetriebnahme auch dann durch eine ZÜS durchgeführt werden müssen, wenn der zulässige Druck weniger als 1 Bar beträgt, gibt es nicht mehr. Es gelten immer die Prüfzuständigkeiten gemäß den Tabellen in Nr. 6.Für die Anlagenprüfung gilt: wenn sich eine Druckanlage ausschließlich aus Anlagenteilen zusammensetzt, bei denen die Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
dem Gefahrguttransportrecht (ADR / GGVSE) bzw. der VO über ortsbewegliche Druckgeräte vom 17.12.2004. Alles, was daran angeschlossen wird, Druckminderer und Sicherheitseinrichtungen gegen Druck, sind je nach Druckstufe und Zweck Druckgeräte i. S. der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG (DGRL) (ausgenommen Druckgeräte nach Art. 3 Abs. 3 DGRL) . Sie sind überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV und gleichzeitig ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
der Prüfungen verweisen wir auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“. ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
. auch kein Gasdruck entstehen kann. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte daher ermittelt werden, welche Gase in welchen Zusammensetzungen und unter welchem Druck tatsächlich entstehen, inwieweit Luftwechsel stattfinden und wie oft somit mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen. Daraus leiten sich dann die Ex-Zonen sowie die erforderlichen Blitzschutzmaßnahmen ab. ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43765
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
) sind ortsveränderliche Betriebsmittel, die auf Bau- und Montagestellen einer erhöhten mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind, so dass für die Prüffrist ein Richtwert von drei Monaten gilt. Für die wiederkehrende Prüfung ist ein geeignetes Prüfgerät zu verwenden. Zusätzlich ist arbeitstäglich – sofern vorhanden – die Prüftaste zu drücken.7. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder gefül ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
nicht. Inhaltlich können die technischen Regeln aber weiterhin als Erkenntnisquelle genutzt werden.) Die in den Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger (zu finden über http://publikationen.dguv.de) wie der DGUV-Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (z.B. Kapitel 2.2 "Druck und Papierverarbeitungsmaschinen") oder durch Sachversicherer vorgegebenen Prüfungen sind davon unabhängig zu betrachten ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
– die Prüftaste zu drücken.7.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden. 7.2 PrüfnachweisDas Ergebnis der Prüfungen nach Abschnitt 7.1 Nr. 1., 2., 5. und 6. ist nach § 14 der BetrSichV zu dokumentieren.Zusätzlich wird empfohlen, die geprüften ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung". Für überwachungsbedürftige Druckanlagen gilt (gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 BetrSichV): "Die Kriterien für die Einstufung von unter Druck stehenden Fluiden in die Fluidgruppen 1 und 2 beziehen sich in Zukunft ebenso wie in der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werden: aa) Druckbehälter zum Lagern von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgeräten, bb) ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
, Gefährdungen, Sicherheitshinweise)3. Ggf. Angaben zur Menge oder Volumen der Stoffe,4. Ggf. Angabe der Prozessparamter (Temperatur, Druck),5. Anweisung zur Tätigkeit (z.B. An- und Abstellen der Anlage),6. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,7. Notfallanweisungen, Verhalten bei Betriebsstörungen, (Hinweis auf Alarmplan),8. Hinweise zu den Verboten (z.B. keine Zündquellen, Unbefugtes Betreten Verboten),9 ...
Stand: 30.03.2018
Dialog: 15921
ist bereits bei einem Flüssiggasanteil von ca. 2 Vol.-% explosionsfähig,da Flüssiggas in gasförmigem Zustand ungefähr doppelt so schwer wie Luft ist, sinkt es zu Boden und kann sich in Bodenvertiefungen, Kanälen oder tiefer gelegenen Räumen ansammelnder Druck in den Flüssiggasflaschen ist temperaturabhängig (Propan ca. 8 bar bei 20 °C bzw. 13 bar bei 40 °C),starkes Erwärmen der Behälter ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
"Gefährdungen durch Dampf und Druck".Unter der Nummer 3 der TRBS 1111 ist u. a. noch folgendes nachzulesen:"(1) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Dokumentation ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner betrieblichen Organisation verantwortlich (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV). Er kann ihm obliegende Aufgaben entsprechend § 13 Absatz 2 ArbSchG schriftlich übertragen. Nähere Angaben ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 43206